Einreise Brexit

“No-Deal”-Brexit – Einreisen nach Österreich und in den Schengenraum?

Für Reisende, die Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sind und nach Österreich oder in die EU reisen möchten, sind einige wichtige Punkte im Falle eines “No-Deal”-Brexit zu beachten.

Die “Personenfreizügigkeit”, ein Grundrecht der Bürger der EU-Mitgliedstaaten, gilt für britische Staatsbürger im wahrscheinlichen Fall eines “No-Deal”-Brexit nicht mehr.

Britische Staatsbürger müssen bei der Einreise in den Schengen-Raum (und somit bei einem Besuch in Österreich) folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • einen aktuellen und gültigen Reisepass (der mindestens 6 Monate gültig sein muss und nicht älter als 10 Jahre sein darf),
  • eine Reisekrankenversicherung für die Gesundheitsversorgung.

Bei der Einreise nach Österreich werden britische Staatsbürger wie andere “Drittstaatsangehörige” behandelt, d.h. Bürger aus Nicht-EU-Ländern, und an der Grenze kontrolliert. Sie können aufgefordert werden, ihre Reisetickets und ausreichende Mittel zur Finanzierung ihres Aufenthalts im Schengenraum vorzuzeigen. Bargeld über £10.000 und mitgebrachte Waren müssen beim Zoll deklariert werden.

Das Vereinigte Königreich/Großbritannien wird in die Liste der meistbegünstigten Nationen aufgenommen, und Reisenden wird es weiterhin möglich sein, ohne Schengen-Visum für einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen einzureisen. Dieses Privileg wird rechtlich durch eine Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer gewährt, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind.

Die Einreise und der Aufenthalt sind jedoch auf touristische Zwecke beschränkt. Für Geschäftsreisen oder Aufenthalte zu Schul- und Studienzwecken ist ein spezielles Visum erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass ein Überschreiten der visumfreien Zeit oder Aufenthaltsgenehmigung zu Verwaltungsstrafen, Ausweisung und einem Einreiseverbot in den Schengen-Raum führen kann. Daher sollten britische Staatsangehörige, die in den Schengenraum einreisen und sich hier aufhalten möchten, rechtzeitig das erforderliche Visum/Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

In jedem Fall helfen wir Ihnen gerne bei Fragen zu Visabestimmungen, Einreisebestimmungen und -beschränkungen sowie Aufenthaltsgenehmigungen für britische Staatsbürger nach einem eventuellen “No-Deal” Brexit und allfälligen Einreisen nach Österreich und in den Schengenraum. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um detaillierte und ausführliche Informationen für Ihren Aufenthalt in Österreich zu erhalten.

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