Honorar
Honorar
Erstberatung
Zu Beginn einer Geschäftsbeziehung, einer Prozessführung oder einer Intervention ist es notwendig, den relevanten Sachverhalt zu klären und die Rechtslage zu erörtern.
Wir bieten Ihnen unsere Leistungen im Rahmen einer Erstberatung zu einem Pauschalpreis an. Dieser Pauschalpreis umfasst ein Beratungsgespräch und die schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse dieses Beratungsgesprächs. Im Zuge der schriftlichen Zusammenfassung geben wir gerne einen Überblick über die Erfolgsaussichten, Kosten und etwaige Risiken des weiteren Einschreitens. Mit dieser Zusammenfassung übermitteln wir Ihnen auch unsere Einschätzung der Anwaltskosten bzw. unseres Honorars und unser Angebot betreffend die Zahlungsmodalitäten.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren!
Zivilverfahren – Abrechnung nach Rechtsanwaltstarif
In Zivilprozessen vor den Gerichten muss die unterliegende Seite der obsiegenden Seite ihre Prozesskosten ersetzen. Zu diesen Prozesskosten gehören neben den Gerichtsgebühren, den Gebühren für Sachverständigen und Kommissionsgebühren auch die Anwaltskosten.
Die Höhe des Kostenersatzes für Anwaltskosten ist gesetzlich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) geregelt. Die Kosten für einzelne Leistungen werden anhand eines gesetzlichen Tarifsystems berechnet. Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert, der als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, und vom Verfahrensaufwand (Zahl und Dauer der Tagsatzungen, Zahl der Schriftsätze etc.) ab.
Neben der rechtlichen Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses empfiehlt es sich daher, die Prozesskosten zumindest überschlagsmäßig einzuschätzen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Gerne rechnen wir in Zivilverfahren nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Wenn wir mit ihrem Rechtsstandpunkt zur Gänze durchdringen, erhalten Sie die Prozesskosten zur Gänze refundiert. Im Fall eines Teilerfolgs werden die Kosten nach dem Erfolgsprinzip aufgeteilt. Im Fall des Prozessverlustes müssen Sie zusätzlich die ebenfalls nach dem Rechtsanwaltstarif berechneten Kosten der Gegenseite tragen.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie nähere Informationen zu den Erfolgsaussichten der Durchsetzung Ihres Rechtsstandpunktes bei Gericht (siehe dazu auch „Prozessführung“), zur Höhe der Anwaltskosten und zum Kostenrisiko benötigen.
Gerne arbeiten wir auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zusammen, die zumindest einen Teil des Kostenrisikos für sie übernimmt. Manche Versicherungspolizzen sehen einen Selbstbehalt vor. Gerne klären wir für Sie, ob und in welchem Umfang die Kosten eines Rechtsstreits von Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt werden.
Stundensatz
In wirtschaftsnahen Rechtsbereichen, im Zusammenhang mit Beratungsleistungen und Causen abseits der Zivilgerichtsbarkeit wie etwa in Vergabeverfahren oder Verfahren vor Behörden rechnen wir entsprechend den Usancen regelmäßig nach Stundensätzen ab. Die Verrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt.
Unsere Honorarverrechnung erfolgt äußerst transparent. Jeder Honorarnote ist eine detaillierte Aufstellung über die Leistungspositionen, die Dauer und die Kosten angeschlossen.
Sofern gewünscht machen wir Sie gerne darauf aufmerksam, wenn unser Honorar einen bestimmten Betrag erreicht hat.
Allgemeine Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK)
Für bestimmte Verfahren vor Verwaltungsbehörden und Strafgerichten hat die Rechtsanwaltskammer Grundlagen für die Bemessung und Honorarabrechnung festgelegt. Diese Grundlagen sich in den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK).
Sofern wir Sie in einem der in der Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK) geregelten Fälle wie etwa ein einem Strafverfahren, zB als Privatbeteiligtenvertreter, vertreten, sind wir gerne bereit, eine Abrechnung nach Maßgabe der Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK) zu vereinbaren.