Services
Prozessführung
- Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, beispielsweise Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, Schmerzengeldansprüche oder Ansprüche auf Schutz des Eigentums, zählt zum Standardrepertoire unserer Leistungen.
- Die außergerichtliche und gerichtliche Betreibung von Forderungen zählt neben unserer ausgewiesenen Expertise im öffentlichen Recht zu unseren großen Stärken.
- Neben Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüchen in Leistungs- und Feststellungsverfahren haben wir unseren Mandanten in mietrechtlichen Verfahren (zB Räumungsverfahren), Unterlassungsverfahren und Amtshaftungsverfahren zu ihrem Recht verholfen. Wenn möglich und notwendig verleihen wir Ihren Ansprüchen durch Anträge auf Erlassen einer einstweiligen Verfügung sofortigen Nachdruck.
Wir arbeiten regelmäßig mit Rechtsschutzversicherungen zusammen, um Ihre Ansprüche und Forderungen außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten. Selbstverständlich übernehmen wir nach der Erstberatung die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, zunächst zur Klärung der Rechtsschutzdeckung.
- Wir übernehmen für Sie die vorprozessuale Kontaktaufnahme mit dem Schuldner (zum Beispiel Unfallgegner) und Haftpflichtversicherungen. Unter Umständen kann auf diesem Weg ein Zivilprozess vermieden werden. Uns größtes Anliegen ist es, Ihnen möglichst rasch, effizient und kostengünstig zu ihrem Recht zu verhelfen!
- Im Zivilprozess vertreten wir Ihre Ansprüche und Interessen vor allen österreichischen Gerichten. Wir entwickeln für Sie Prozessstrategien und verfassen die notwendigen Eingaben an das Gericht (Mahnklagen, Klagen, Klagebeantwortungen, vorbereitenden Schriftsätze etc.).
- Sofern im Zusammenhang mit ihren Ansprüchen auch ein Strafverfahren anhängig ist, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, wahren wir Ihre Interessen als Beschuldigter oder Privatbeteiligter im Strafverfahren. Im Strafverfahren werden unter Umständen die Weichen für die Schadensabwicklung oder Schadensregulierung mit der Versicherung bzw. einen folgenden Zivilprozess gestellt. Bereits in diesem Stadium ist effiziente Vertretung durch einen Rechtsanwalt wichtig.
- Im weiteren Verlauf eines Zivilprozesses bringen wir wenn notwendig die im Zivilprozess zulässigen Rechtsmittel (Berufung, Rekurs, allenfalls Revision/Revisionsrekurs) und Gegenschriften ein.
Mit einem Urteil erhalten Sie einen durchsetzbaren Rechtstitel. Wenn Ihr Schuldner nach Rechtskraft des Urteils die zugesprochenen Forderungen nicht erfüllt, zum Beispiel den geschuldeten Geldbetrag nicht leistet, sind weitere Schritte zur Durchsetzung Ihrer Forderungen erforderlich. Diese sind in einem Exekutionsverfahren geltend zu machen. Wir haben Erfahrung mit allen gängigen exekutionsrechtlichen Verfahrensarten inklusive Oppositionsklagen und Impugnationsklagen.
Wir widmen uns der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – egal ob im so genannten Erkenntnisverfahren vor den Zivilgerichten oder im Exekutionsverfahren – mit wissenschaftlicher Genauigkeit, Leidenschaft und Durchsetzungskraft.
Wir begleiten Sie sicher und souverän durch Ihren Prozess. Wir vertreten Sie im Rechtsmittelverfahren vor dem Landesgericht bzw. dem Oberlandesgericht und dem Obersten Gerichtshof. Nach Rechtskraft eines Urteils stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise auch im Exekutionsverfahren gerne zur Seite!
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