Österreichische Aufenthaltstitel für britische Staatsbürger im Falle eines “No-Deal” – Brexit
Nach dem Wahlergebnis vom letzten Wochenende schreitet der Brexit (oder auch im schlimmsten Fall ein “No-Deal” – Brexit), unaufhaltsam näher. Nachdem sich Vertreter der EU und des Vereinigten Königreichs im Oktober über wichtige Rahmenbedingungen für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geeinigt haben, ist es nach wie vor nicht auszuschließen, dass es zu einem sogenannten “No-Deal” – Brexit kommt. Auf jeden Fall wird ein Brexit Auswirkungen auf die Aufenthaltserlaubnis britischer Staatsbürger haben, die in Österreich leben oder beabsichtigen, ihren Wohnsitz nach Österreich zu verlegen.
Britische Bürger und ihre (Nicht-EU-)Familienangehörigen sehen unsicheren Zeiten entgegen, wenn das Vereinigte Königreich die Europäische Union ungeregelt verlässt. Bislang konnten Britische Staatsangehörige aufgrund der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/138/EG legal in Österreich aufzuhalten, hier zu arbeiten oder Dienstleistungen zu erbringen.
Die bisherigen Aufenthaltstitel werden auf Grundlage der Richtlinie 2004/138/EG erteilt.
Britische Staatsbürger können sich derzeit (noch) mit der sogenannten Anmeldebescheinigung in Österreich aufhalten. Dieser Aufenthaltstitel leitet sich direkt aus dem Unionsrecht ab und nicht aus dem österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (kurz NAG). Ihren nahen Verwandten ohne britische/europäische Staatsbürgerschaft steht derzeit (noch) die sogenannte “Aufenthaltskarte” zu.
Für den Fall eines “No-Deal”-Brexits hat der österreichische Gesetzgeber Vorkehrungen getroffen, um den Verlust der EU-Aufenthaltserlaubnis auszugleichen. Dafür wurden zwei Sonderregelungen geschaffen.
- Bürger des Vereinigten Königreichs, die weniger als 5 Jahre in Österreich leben, werden im Fall eines ungeregelten BREXIT auf Antrag einen Aufenthaltstitel “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (kurz: “NAG”) erhalten können. Dadurch können der legale Aufenthalt und eine berufliche Tätigkeit in Österreich fortgesetzt werden.
Wird der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach einem „No-Deal BREXIT“ gestellt, ist der Antragsteller nicht zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse verpflichtet. Die meisten anderen Aufenthaltstitel nach dem NAG erfordern einen Nachweis über zumindest grundlegende Deutschkenntnisse.
- Für britische Staatsbürger, die sich zum Zeitpunkt eines „No-Deal BREXIT“ seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten, besteht die Möglichkeit, einen unbegrenzten Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt-EU” zu erhalten, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis vom Antragsteller erfüllt werden.
In beiden Fällen müssen die derzeit (noch) unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten britischen Staatsbürger, die ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten nach einem ungeregelten Brexit stellen, keine Deutschkenntnisse nachweisen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber den Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für (andere) Drittstaatsangehörige.
Wir empfehlen britischen Staatsbürgern, die sich in Österreich aufhalten, diese Gelegenheit zu nützen und einen Aufenthaltstitel zu begünstigen Voraussetzungen gegenüber den für andere Drittstaatsangehörige im österreichischen Aufenthalts- und Niederlassungsgesetz vorgesehenen Bestimmungen zu beantragen.
Wir haben bereits wiederholt britischen Staatsbürgern bei Angelegenheiten betreffend ihre Aufenthaltstitel unterstützt. Bitte zögern Sie nicht, sich rechtzeitig mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen über die Folgen eines „No-Deal BREXIT“ zu erhalten und welche Schritte unternommen werden müssen, um sich weiterhin legal in Österreich aufzuhalten um hier bleiben zu können.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie wissen möchten, welche rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis für britische Staatsbürger im Falle eines BREXIT ohne Austrittsabkommen bestehen.
Kontaktieren Sie uns, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, wir übernehmen ihre Vertretung vor den österreichischen Einwanderungsbehörden und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
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