Services
Fremdenrecht:
Aufenthalt / Niederlassung / Staatsbürgerschaft
Spezialisiert auf Fremdenrecht
Unsere Anwaltskanzlei ist u.a. auf Fremdenrecht spezialisiert und hilft Ihnen insbesondere bei den Themen: Aufenthaltstitel Österreich, Rot-weiß-rot-Karte (plus), Aufenthaltstitel für Familienangehörige, Familienzusammenführung, Daueraufenthalt für Österreich.
- Wir können Drittstaatsangehörige, EU-Ausländer und Ihre Familien, die z. B. für Studienzwecke, zur Gründung eines Unternehmens, zur Ausübung einer selbstständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit oder als Privatier in Österreich leben möchten, bei der Vorbereitung ihres Aufenthalts und ihrer Niederlassung in Österreich unterstützen. Auch beim Nachzug der Familie („Familienzusammenführung“) beraten wir Sie gerne.
- Wir sind mit den Voraussetzungen für die dafür notwendigen Einreise- und Aufenthaltstitel für Österreich (Visum, Aufenthaltsbewilligung, Rot-Weiß-Rot – Karte (plus), Niederlassungsbewilligung etc.) wie Einkommensnachweis, Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft usw. bestens vertraut. Wir kennen die formalen Anforderungen, die die Behörden an diese Nachweise stellen, und können Ihnen dadurch helfen, Rückfragen und Verfahrensverzögerungen vorweg zu vermeiden. Durch effiziente Beratung und Vertretung zur Vorbereitung und Durchführung ihres Wohnsitzwechsels nach Österreich können Sie Zeit und Kosten sparen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt, der Niederlassung oder der Einbürgerung in Österreich haben!
Beratung und Vertretung von Drittstaatsangehörige und EU-Ausländer
Seit der Gründung unserer Kanzlei beraten und vertreten wir Drittstaatsangehörige und EU-Ausländer in aufenthalts- und niederlassungsrechtlichen Verfahren (Fremdenrecht). Wir haben zahlreichen Personen geholfen, den für sie passenden Aufenthaltstitel zu finden und die notwendigen Behördenverfahren zu begleiten. Wir kümmern uns um die Aufbereitung ihrer Unterlagen sowie die rasche und effiziente Durchführung der notwendigen Behördenverfahren.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit österreichischen Botschaften im Ausland, den Aufenthaltsbehörden und Niederlassungsbehörden und dem österreichischen Arbeitsmarktservice.
Im Fremdenrecht kennen wir die Fragen und Herausforderungen, die mit einem Wohnsitzwechsel und der Begründung eines Aufenthalts (Daueraufenthalts) bzw. der Niederlassung in Österreich verbunden sind, und die praktikablen Antworten und Lösungen.
Aufgrund unserer langjährigen Expertise können wir sie in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt, ihrer Niederlassung und einer etwaigen Einbürgerung umfassend beraten.
Immobilienkauf durch Drittstaatsangehörige lt. Fremdenrecht
Der Erwerb von Immobilien (Liegenschaften, Wohnungen) durch Drittstaatsangehörige ist in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig. Wir helfen Ihnen, rechtssicher und risikolos Immobilien zu erwerben.
Österreichische Staatsbürger können wir im Staatsbürgerschaftsrecht beraten, etwa wenn es um die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft geht.
Auf dieser Seite geben wir einen kurzen Überblick über das österreichische Aufenthalts- und Niederlassungsrecht und geben Antworten auf in der Beratungspraxis häufig auftretende Fragestellungen:
Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen im Fremdenrecht haben!
Rechtsanwalt Dr. Georg Rihs
Ihr Anwalt für Fremdenrecht
Rechtsanwalt Dr. Georg Rihs
Ihr Anwalt für Fremdenrecht
Einreise, Aufenthalt, Niederlassung
Einreise, Aufenthalt, Niederlassung
Unsere Leistungen:
Für die Ein- und Ausreise benötigen Drittstaatsangehörige grundsätzlich ein Visum. Das gilt nicht für EU-Bürger und Staatsbürger von Staaten, mit denen bilaterale Abkommen über Visumsbefreiungen bestehen (z.B. Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Vereinigte Staaten). Das österreichische Fremdenpolizeigesetz (FPG) unterscheidet zwischen Einreise- und Aufenthaltsvisa. Visa werden von den österreichischen Vertretungsbehörden (Botschaften, Generalkonsulaten mit entsprechender Befugnis) für maximal 6 Monate ausgestellt.
Ein geplanter Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ist fremdenrechtlich nur aufgrund eines Aufenthaltstitels zulässig. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) sieht für unterschiedliche Aufenthaltszwecke und Aufenthaltsdauer unterschiedliche Aufenthaltstitel vor.
Einige wichtige Aufenthaltstitel sind:
- Aufenthaltsbewilligung Studierende,
- Aufenthaltsbewilligung selbständige Erwerbstätigkeit (z. B. für die Durchführung einzelner Projekte oder Aufträge in Österreich),
- Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit (z. B. für nicht-diplomatische Mitarbeiter ausländischer Botschaften und internationaler Organisationen in Österreich),
- Rot-Weiß-Rot – Karte für besonders Hochqualifizierte (z. B. Akademiker),
- Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen (z. B. Dachdecker),
- Rot-Weiß-Rot – Karte für sonstige Schlüsselkräfte (z. B. Profisportler und ihre Trainer),
- Aufenthaltstitel Familienangehöriger (für die Familienzusammenführung),
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit (z. B. Privatiers),
- Anmeldebescheinigung (für EU-Bürger),
- Aufenthaltskarte (für Familienangehörige von EU-Bürgern).
Für jeden Aufenthaltstitel gelten neben den allgemeinen Anforderungen (ortsübliche Unterkunft, ausreichende Existenzmittel, Krankenversicherung) spezifische zusätzliche Anforderungen.
Aufenthaltstitel mit Zugang zum Arbeitsmarkt
Für Aufenthaltstitel, die Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt verschaffen sollen, ist in vielen Fällen ein positives Gutachten des Arbeitsmarktservice (AMS) Voraussetzung.
Mit der Rot-Weiß-Rot Karte können Sie als qualifizierter Arbeitnehmer oder Selbständiger in Österreich tätig werden. Sofern Sie als Arbeitnehmer mit einer Rot-Weiß-Rot Karte als Hochqualifizierter (z. B. Akademiker) in Österreich tätig sein möchten, benötigen Sie einen Arbeitgeber, der Sie adäquat und entsprechend Ihrer Ausbildung entlohnt. Die Rot-Weiß-Rot Karte für Selbständige wird Unternehmern ausgestellt, die mit ihrer Investition in Österreich Arbeitsplätze schaffen oder der österreichischen Wirtschaft in anderer Weise nützen, etwa durch den Transfer von Know-how.
Entsprechend dem Fremdenrecht kann nach mindestens 5-jährigem Aufenthalt in Österreich – entsprechende Deutschkenntnisse vorausgesetzt – ein Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ erworben werden.
Erfahrungsgemäß ist es bei der großen Anzahl der möglichen Aufenthaltstitel nicht einfach, den für die jeweilige Situation und Interessen optimalen Aufenthaltstitel auszuwählen.
Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne, den für Ihre Situation passenden Aufenthaltstitel auszuwählen.
In weiterer Folge unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit dem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Rot-Weiß-Rot – Karte, Beschäftigungsbewilligung, Gewerbeberechtigung). (siehe auch Gewerberecht, Ausländerbeschäftigung, grenzüberschreitende Dienstleistungen)
Links:
Staatsbürgerschaft
Ausländergrundverkehr