Staasbürgerschaft für Opfer des NS-Regime und deren Nachkommen

Erleichterung der Erlangung der Staatsbürgerschaft für Opfer des NS-Regime und deren Nachkommen

Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) beschlossen, um den Opfern des NS-Regimes und deren Nachkommen, die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu erleichtern (BGBl I 96/2019).

Bisher stand diese Möglichkeit nur den Verfolgten selbst offen. Durch die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes haben nun auch alle „Nachkommen in gerader Linie des Fremden“ bis zur dritten Generation, dh auch die Kinder, Enkel und Urenkel der Verfolgten, die Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige zu erwerben.

Neben ehemaligen österreichischen Staatsbürgern und ihren Nachkommen können infolge der Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes auch Staatsangehörige eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie und Staatenlose, die ihren Hauptwohnsitz bis einschließlich 15. Mai 1955 in Österreich hatten, die österreichische Staatsbürgerschaft mittels Anzeige erwerben.

Betroffene Personen können vereinfacht durch Anzeige bei der Behörde (und Vorlage entsprechender Beweise) die Staatsbürgerschaft erlangen.

Zahlreiche Nachweise wie der Nachweis von Deutschkenntnissen, der Nachweis fester und regelmäßiger Einkünfte über einen bestimmten Zeitraum, eines (ununterbrochenen) Aufenthalts in Österreich etc. gelten für die Verfolgten und deren Nachkommen nicht.

Diese Änderung stellt eine weitreichende Vereinfachung der Erlangung der Staatsbürgerschaft bzw. eine Ausdehnung auf die Nachfahren von Verfolgten dar. Ehemalige österreichische Staatsbürger, die Österreich aufgrund von Verfolgung durch Organe der NSDAP oder Behörden des sogenannten Dritten Reichs verlassen mussten, und ihre Nachkommen, haben dadurch ab 01.09.2020 die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft durch Anzeige unter erheblich erleichterten Voraussetzungen und weitgehend gebührenfrei zu erwerben.

Für den Erwerb ist es notwendig, die Umstände der Verfolgung und Flucht nachzuweisen. Gerne unterstützen wird Sie bei den dafür notwendigen Recherchen bei österreichischen Behörden und in den Archiven.

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen in Bezug auf die vereinfachte Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um die Aussichten eines Verfahrens zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft als vom Nazi-Regime Verfolgter oder Nachfahre zu prüfen.

[Bildquelle: Goodfon]