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Baurecht
Vertretung vor den Behörden
Wir vertreten regelmäßig die Interessen von Bewilligungswerber, Wohnungs- und Hauseigentümern und Grundstücksnachbarn in Baubewilligungsverfahren vor den Baubehörden (in Wien: Magistratsabteilung 37, in Niederösterreich: Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz).
Bauvorhaben für Gebäude wie Einfamilienhäuser sind in Österreich grundsätzlich bewilligungspflichtig. Neben den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes, zum Beispiel NÖ Bauordnung oder Wiener Bauordnung, müssen Bewilligungswerber auch den gültigen Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan beachten. Auch die Widmung von Grundstücken und einzelnen Wohnungen, zum Beispiel als Grünland, Bauland für gewerbliche Nutzung, Bauland-Wohngebiet etc., schränkt den Grundstückseigentümer bzw. den Bewilligungswerber bei der Bebauung seines Grundstücks ein.
Anrainer und Nachbarn können aus den anwendbaren Bauvorschriften (Bauordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan) Ansprüche gegenüber Bewilligungswerber und gegenüber der Baubehörde ableiten. So können Anrainer und Nachbarn etwa die Einhaltung der im Bebauungsplan vorgegebenen Bauweise, des Mindestabstandes oder der Gebäudehöhe einfordern.
- Bei der Beurteilung von Bauvorhaben sind mehrere Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, sich einen Überblick über die anwendbaren Bauvorschriften zu verschaffen.
Vertretung von Anrainern und Nachbarn
Als Anrainer und Nachbarn ist es für Sie wichtig, ihre konkreten Rechte im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben zu kennen. Diese Rechte müssen gegenüber der Baubehörde rechtzeitig geltend gemacht werden, um bei der endgültigen Entscheidung, in der Regel der Baubewilligung, Berücksichtigung zu finden.
- Wir setzen für Sie die notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass Ihre Anliegen und Interessen als Bewilligungswerber, Anrainer oder Nachbar bei der Baubewilligung eines Projekts gebührend berücksichtigt werden.
- Wir verfassen für Sie Rechtsmittel gegen Bewilligungsbescheide (Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht). Wenn dies notwendig sein sollte, bringen wir Rechtsmittel bei den Höchstgerichten (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof) ein.
Manchmal ergeben sich auch nach einer Baubewilligung Streitfragen im Zusammenhang mit bestehenden Gebäuden. Die Baubehörden überprüfen die Übereinstimmung von Gebäuden mit der Baubewilligung. Abweichungen werden teilweise mit empfindlichen Verwaltungsstrafen und Beseitigungsaufträgen geahndet. Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde die Abtragung eines Gebäudes anordnen („Demolierungsauftrag“) und durchsetzen.
Als Eigentümer bzw. Bauführer eines Gebäudes, der von einem behördlichen Beseitigungsauftrag betroffen ist, sollten Sie so rasch wie möglich mit einem baurechtlich versierten Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, um den wirtschaftlichen Schaden abzuwenden oder zumindest zu minimieren.
- Wir vertreten Bauwerber, Eigentümer und Bauführer gegenüber den Baubehörden (in Wien: MA 37), um im Fall eines Beseitigungsauftrages das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
- Im Zusammenhang mit Bauvorhaben, die ihre Interessen als Anrainer betreffen, sind unter Umständen begleitende gerichtliche Schritte zielführend. Auch in diesem Bereich haben wir langjährige Erfahrung und Erfolge vorzuweisen.
Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie möchten, dass wir Sie in einem baubehördlichen Verfahren beraten, begleiten und vertreten!
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Rechtsanwalt Dr. Georg Rihs
Ihr Anwalt für Baurecht
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