Jahresrückblick 2025: Ein Jahr des Wachstums
Der 31.12. ist ein guter Anlass, das vergangene Jahr in der Kanzlei Revue passieren zu lassen.
Die Zahl unserer Mandanten ist auch 2025 weiter gestiegen – ebenso die Zahl unserer juristischen Erfolge.
Erstberatungen
Unser Produkt „Erstberatung“ wird gerne und häufig in Anspruch genommen.
Im Laufe des Jahres haben Mandanten 441 Mal unser Angebot genutzt, um ihre Rechtsfragen mit uns zu besprechen und rechtlich fundierte Lösungen zu entwickeln.
Ein Großteil der Beratenen beauftragte uns anschließend mit weiteren juristischen Dienstleistungen, insbesondere mit der Vorbereitung und Ausarbeitung von Anträgen und Rechtsmitteln, der Begleitung bei Behördenwegen, der Erstellung von Rechtsgutachten sowie der Vertretung in Antrags-, Rechtsmittel- und Nachprüfungsverfahren.
Unsere Mandanten schätzen dabei insbesondere die umfassende Aufklärung im Rahmen der Erstberatung. Ziele, Erwartungen, rechtliche Rahmenbedingungen und Honorare können transparent besprochen werden. Dies bildet die Grundlage für Vertrauen in unsere seriöse Einschätzung und unsere juristische Expertise.
Staatsbürgerschaftsrecht, Niederlassungsrecht
Wie auch in den vorangegangenen Jahren konnten wir zahlreiche Verfahrenserfolge im Staatsbürgerschafts- und Niederlassungsrecht erzielen. In diesen Bereichen arbeiten die beiden Berufsträger Dr. Georg Rihs und Dr. Philipp Haas-Köhler eng zusammen und erreichen gemeinsam mit unseren studentischen Mitarbeitern optimale Ergebnisse für unsere Mandanten.
Der Erfolg gibt uns recht. Im Jahr 2025 konnten wir für
28 Mandanten im Bereich Staatsbürgerschaft
(Verleihung der Staatsbürgerschaft, Anzeige gem. § 58c StbG, Erstreckung),57 Mandanten im Bereich Niederlassung
(Rot-Weiß-Karte [plus], Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltstitel Familienangehörige, Niederlassungsbewilligung Angehörige)
positive Erledigungen erreichen.
Aufgrund der hohen Fallzahlen zeichnen uns Routine, eingespielte Abläufe und eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden aus.
Auch vor den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts konnten wir Erfolge erzielen, unter anderem im Revisionsverfahren VwGH 14.2.2025, Ra 2022/22/0073 (Aufenthaltsbewilligung Student) sowie VwGH 23.6.2025, Ra 2024/20/0492 (Asyl).
Vergaberecht
Auch 2025 war von zahlreichen vergaberechtlichen Rechtsschutzthemen geprägt. In diesem Bereich konnte Dr. Georg Rihs seine besondere Expertise erneut unter Beweis stellen.
Er führte Nachprüfungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, dem Verwaltungsgericht Wien sowie dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. In drei Verfahren nahmen die öffentlichen Auftraggeber die jeweils angefochtenen Entscheidungen zurück. Die Verwaltungsgerichte stellten die Nachprüfungsverfahren ein und verpflichteten die Auftraggeber zum Kostenersatz (Einstellungsbeschlüsse W279 2310481-2, W606 2317710, und W606 2317710-4).
In einem weiteren Verfahren hob das Landesverwaltungsgericht entsprechend unserem Nachprüfungsantrag die Zuschlagsentscheidung auf (LVwG-VG-13/002-2025) – Erfolg auf der ganzen Linie.
Die Summe der Auftragswerte, zu denen 2025 Nachprüfungsanträge verfasst wurden, betrug rund EUR 74.000.000,00.
Auch in zivilgerichtlichen Verfahren mit vergaberechtlichem Hintergrund konnten wir erfolgreich Rechtsmittel führen.
Die Vergabepraxis der Monopolverwaltung GmbH (MVG GmbH) und damit zusammenhängende zivil- und öffentlich-rechtliche Fragestellungen beschäftigen uns weiterhin intensiv. Zu diesem Themenkreis publizierte Dr. Georg Rihs in der Zeitschrift für Vergabe- und Baurecht. Darüber hinaus erstattete er umfassende Gutachten und Beratungsleistungen zur Unterstützung strategischer Entscheidungen unserer Mandanten.
Unsere Mandanten schätzen unser rasches, entschlossenes Einschreiten und die strategische Beratung im Vergaberecht.
Baurecht
Im Bereich Baurecht beschäftigten uns sowohl Bewilligungsverfahren – insbesondere im Zusammenhang mit Nachbarrechten – als auch baupolizeiliche Aufträge. Wir schritten vor den Baubehörden (MA 37, Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz in Niederösterreich) sowie vor den Verwaltungsgerichten ein.
So erreichten wir in Klosterneuburg die Aufhebung einer Baubewilligung im Interesse der Anrainer
(VwGH 24.6.2025, Ra 2023/05/0261).
Weitere Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sind anhängig und werden uns auch in den kommenden Jahren beschäftigen.
Wachstum braucht Raum
Ein wesentlicher Meilenstein des Jahres 2025 war die Übersiedlung in die neuen Kanzleiräumlichkeiten in der Singerstraße 12/9, 1010 Wien. Die neue Adresse liegt nur wenige Gehminuten vom bisherigen Standort entfernt und ist mit den U-Bahn-Linien U1 und U3 (Station Stephansdom) optimal erreichbar.
Die Entscheidung fiel im April, die Planung nahm einige Zeit in Anspruch. Die neuen Räumlichkeiten bieten unter anderem zwei moderne Besprechungsräume, eine Bibliothek mit öffentlich-rechtlichem Schwerpunkt sowie großzügige Arbeitszimmer für unsere juristischen Mitarbeiter. Damit sind wir technisch und infrastrukturell bestens aufgestellt, um unsere Mandanten in einem zeitgemäßen Rahmen zu betreuen.
Personalentwicklung
Um unseren Mandanten weiterhin ein optimales Service bieten zu können, haben wir unser Team im Backoffice sowie im Bereich der studentischen Mitarbeiter („Paralegals“) erweitert. Besonders stolz sind wir auf unser engagiertes Team langjähriger Mitarbeiter. Nur im Team ist es möglich, die große Zahl an Fällen erfolgreich zu bearbeiten.
Auch die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter ist uns ein zentrales Anliegen. Entsprechend besuchen diese regelmäßig Advokat-Schulungen und fachlich einschlägige Fortbildungen.
Gemeinsame Aktivitäten kommen dabei ebenfalls nicht zu kurz. 2025 besuchten wir unter anderem das Burgtheater („Lotfullah und die Staatsbürgerschaft“), nahmen an einer Führung durch das Parlament teil und planen nach dem Sommer eine Besichtigung der UNO-City in Wien.
Vor der alljährlichen Weihnachtsfeier besuchten wir zudem die Ausstellung „Alles in Arbeit“ im Diözesanmuseum – ein Motto, das sich gut auf die Entwicklung unserer Kanzlei übertragen lässt.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für das neue Jahr 2026!
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch weiterhin gerne zur Seite, um Sie in (öffentlich-)rechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zu unterstützen.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Georg Rihs, Geschäftsführer der RIHS Rechtsanwalt GmbH
© RIHS Rechtsanwalt GmbH / Dr. Georg Rihs







