Brexit

BREXIT – Aufenthaltsrecht für betroffene britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen in Österreich

Der sogenannte BREXIT, dh der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, bringt – egal ob geregelt oder „hart“ – interessante aufenthalts- und niederlassungsrechtliche Fragen mit sich. Verständlicher Weise sorgen sich britische Staatsbürger und deren (drittstaatsangehörige) Familienangehörige in Österreich um ihren aufenthaltsrechtlichen Status: Da Großbritannien nach dem BREXIT nicht mehr Mitglied der Europäischen Union sein wird, steht britischen Staatsbürgern nicht mehr das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht gemäß der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG zu. Auch das Recht britischer Staatsbürger auf Familienzusammenführung nach dieser Richtlinie gelangt nicht mehr zur Anwendung.

Der österreichische Gesetzgeber hat für den Fall eines „harten“ BREXIT das BREXIT-Begleitgesetz (BreBeG) erlassen und darin auch die aufenthalts- und niederlassungsrechtlichen Folgen des BREXIT geregelt: Britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen können unter erleichterten Voraussetzungen eine „Rot-Weiß-Rot Karte plus“ beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass zum Zeitpunkt des BREXIT die Voraussetzungen für die Erteilung eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts vorlagen. Diese Erleichterung gilt zeitlich befristet innerhalb von sechs Monaten ab dem BREXIT.

Betroffene britische Staatsbürger sollten jedenfalls im Fall des BREXIT rechtzeitig Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus erlangen und überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für den notwendigen Wechsel des Aufenthaltstitels nach dem BREXIT erfüllen.

Deskriptoren: BREXIT, Niederlassungsrecht, NAG, Rot-Weiß-Rot Karte plus, Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG.

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