Services
Energierecht
- Wir beraten und vertreten Unternehmen, die im Energiesektor, etwa in der Erzeugung von elektrischem Strom oder im Stromhandel, tätig sind.
- Wir untersuchen für Sie, welche Genehmigung Ihr Unternehmen für den Betrieb einer Elektrizitätserzeugungsanlage, etwa nach dem Landes-Elektrizitätsgesetz, nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG) und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften benötigt.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie beispielsweise ein Kleinwasserkraftwerk betreiben und einen Abnehmer direkt mit elektrischem Strom beliefern möchten („Direktleitung“). In diesem Fall klären wir gerne die rechtliche Qualifikation der Leitungsanlagen als „Direktleitung“ bzw. beraten Sie bei den möglichen zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen.
Wir unterstützen Sie dabei, die rechtliche Qualifikation als Direktleitung rechtsverbindlich festzustellen und Ihre Interessen gegenüber dem lokalen Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu vertreten.
Wenn Ihr Unternehmen Leitungsanlagen zur Verteilung des elektrischen Stroms an Abnehmer errichten möchte, unterstützen wir Sie bei der Klärung der erforderlichen Genehmigungen, beispielsweise nach dem Starkstromwegegesetz, Naturschutzgesetzen der Länder usw. Wir vertreten Sie weiters gerne in den Behördenverfahren nach den anwendbaren Gesetzen.
Sollten für die Errichtung Ihrer Anlagen öffentliche-rechtliche Zwangsrechte an Liegenschaften bis hin zur Enteignung von Anrainern erforderlich sein, helfen wir Ihnen gerne, notwendigen Behördenverfahren durchzuführen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen für Elektrizitätserzeuger und Netzbetreiber haben!
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