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Umweltrecht
Vertretung der Interessen von Anrainern und Nachbarn
- Wir setzen uns aktiv vor Behörden und Gerichten für den Erhalt der Umwelt ein. Umweltverschmutzungen und Immissionen (zB Lärm, Staub, Geruch, Erschütterungen, nachteilige Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse) durch gewerbliche Betriebsanlagen belasten häufig auch die gute Nachbarschaft. In zahlreichen Verfahren haben wir die Interessen von Anrainern und Nachbarn gegenüber den Betreibern gewerblicher Betriebsanlagen, Elektrizitätserzeugungsanlagen, Elektrizitätsleitungen und wasserbaulichen Maßnahmen erfolgreich durchgesetzt.
- Wir unterstützen Sie als Anrainer und Nachbar einer gewerblichen Betriebsanlage sowohl im Verfahren vor den Behörden (zum Beispiel Baubehörden, Elektrizitätsbehörden, Wasserrechtsbehörden) als auch in Zivilverfahren.
In Verfahren vor den Behörden, die Verfahren zur Genehmigung oder Änderung von Anlagen mit Auswirkungen auf die Umwelt durchführen, ist es für die Anrainer und Nachbarn wichtig, ihre Interessen gegenüber den Behörden rechtzeitig zu kommunizieren. Die Anrainer und Nachbarn sollten noch vor der mündlichen Verhandlung bzw. in einem schon genannten „vereinfachten Verfahren“ ganz zu Beginn, d.h. gleich nach der Verständigung vom Verfahren, artikulieren, welche Immissionen sie befürchten (zum Beispiel Lärm, Staub, Geruch, Erschütterungen, Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse zu ihrem Nachteil usw.).
Zum Zweck der Beweisbarkeit und effizienten Rechtsdurchsetzung ist es für Nachbarn und Anrainer empfehlenswert, die Bedenken („Einwendungen“) schriftlich und in entsprechender Form bei der Behörde einzubringen.
Wahrung der Parteienrechte
In Verfahren, die größere Betriebsanlagen betreffen, findet regelmäßig eine mündliche Verhandlung statt, zu der Anrainer und Nachbarn eine Ladung erhalten. In der mündlichen Verhandlung vor der Behörde können Einwendungen mündlich vorgebracht und konkretisiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Behörde die Einwendungen auch in das Verhandlungsprotokoll („Niederschrift“) aufnimmt. Für den Laien ist es nicht immer einfach, seine Einwendungen so vorzubringen, dass seine Parteienrechte ausreichend gewahrt werden. Bereits in diesem Stadium eines Bewilligungsverfahrens oder Genehmigungsverfahrens kann anwaltliche Vertretung sinnvoll sein, um einem Verlust der Parteistellung und damit Ausschluss vom weiteren Verfahren vorzubeugen.
Wenn Nachbarn oder Anrainer ihre Bedenken bzw. eine Verletzung ihrer rechtlich geschützten Interessen nicht spätestens in der mündlichen Verhandlung in entsprechender Form und rechtswirksam artikulieren, können sie diese nachträglich nunmehr sehr eingeschränkt geltend machen („Präklusion“). In vielen Fällen kann sich ein Nachbar, der seine Rechte nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, nur mehr gegen gesundheitsgefährdende, nicht mehr gegen bloß störende Immissionen wehren, die von Betriebsanlagen ausgehen.
- Wir vertreten Sie in Umweltbelangen auch in Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof.
Im Fall einer kriminellen Umweltverschmutzung können sich betroffene Nachbarn einem Strafverfahren gegen einen Anlagenbetreiber anschließen, um genauere Kenntnis von der Art und vom Ausmaß der Umweltverschmutzung zu erlangen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, um einen Schadenersatzprozess gegen den Anlagenbetreiber vorzubereiten oder mittels einer Unterlassungsklage vorzugehen.
- Wir setzen Ihre Interessen als Anrainer oder Nachbar an einem wirksamen Schutz der Umwelt in Ihrer Umgebung und am Schutz Ihres Eigentums vor Immissionen („Immissionsschutz“) nicht nur im Verfahren vor den zuständigen Behörden, sondern auch vor den Zivilgerichten erfolgreich um.
Die Gerichte bieten unter anderem Schutz gegen so genannte „ortsunübliche Immissionen“. Um Immissionen zu verhindern, sollten Sie als Nachbar oder Anrainer allerdings nicht zu lange zögern: nach einer gewissen Zeit gelten auch Immissionen und Störungen, die nicht ortsüblich waren, als örtsüblich.
Wenn ein Anlagenbetreiber behördliche Auflagen nicht beachtet, seine Anlage nicht genehmigt ist oder von der behördlichen Genehmigung abweicht, können Immissionen mit Unterlassungsklage abgewehrt werden. Zum Ausgleich von Vermögensschäden stehen Nachbarn und Anrainern Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber einer Betriebsanlage zu.
Kontaktieren Sie uns lieber früher als später, am besten, sobald sie als Anrainer oder Nachbar einer Betriebsanlage eine Ladung der Behörde erhalten, um rechtzeitig gegen Immissionen auf Ihr Grundstück vorzubeugen und Ihr Eigentum zu schützen.
Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie möchten, dass wir gegen rechtswidrige oder ortsunübliche Immissionen auf Ihr Grundstück oder Ihr Eigentum gerichtlich vorgehen!
Link:
https://www.bmdw.gv.at/Themen/Unternehmen/Gewerbe/Gewerbliches-Betriebsanlagenrecht.html
Rechtsanwalt Dr. Georg Rihs
Ihr Anwalt für Umweltrecht
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