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Compliance für Schulerhalter
Wir sind uns der großen Bedeutung des Bildungsrechts, insbesondere des Schulrechts, für die Entwicklung der Jugend bewusst. Die starke Verrechtlichung des Bildungswesens mögen Schulerhalter von Privatschulen als belastend empfinden. Andererseits zeigt sich die Bedeutung des Rechtsstaats gerade im sensiblen und auch mitunter politisch heiklen Bildungsbereich. Wir unterstützen private Schulerhalter in Angelegenheiten der „Compliance“, d.h. bei Maßnahmen zur Erfüllung der schulrechtlichen Vorschriften des Privatschulgesetzes (PrivSchG), des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), des Schulpflichtgesetzes (SchPflG), des Religionsunterrichtsgesetzes (RelUG) usw.
Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb und unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Melde- und Dokumentationspflichten (zB Anmeldung des Leiters und der Lehrer gemäß § 5 PrivSchG). Gerne beraten wir Sie auch strategisch im Hinblick auf den Status Ihrer Schule (Organisationsstatut, Öffentlichkeitsrecht, Eignung zur Erfüllung der Schulpflicht).