Neuauflage des Kommentars zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz: Co-Autor Dr. Georg Rihs kommentiert zwei Verleihungstatbestände (§ 13 u. § 14 StbG)
Neuerscheinung aktueller Kommentar zum Staatsbürgerschaftsgesetz
Druckfrisch haben wir kürzlich die Neuauflage des Kommentars zum österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht Plunger/Esztegar/Eberwein, StbG2 (2023) erhalten. Dieser ist mittlerweile auch im gut sortierten Fachbuchhandel erhältlich (Link zum Webshop des Verlages).
Auf 1102 Seiten setzen sich die Autoren mit allen geltenden Bestimmungen des geltenden Staatsbürgerschaftsrechts auseinander. Zahlreiche Verweise auf die Rechtsprechung des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes bieten profunde Einblicke in diese zentrale und wichtige Rechtsmaterie. Die Autoren erörtern die Praxis der Staatsbürgerschaftsbehörden umfassend und unterziehen diese einer rechtswissenschaftlich fundierten Kritik.
Dr. Rihs hat als Koautor die Bestimmungen des § 13 und § 14 des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes kommentiert. Diese beiden Verleihungstatbestände erlauben es Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft aus bestimmten Gründen verloren haben, und staatenlosen Personen, die österreichische Staatsbürgerschaft (wieder) zu erlangen.
Der Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft
Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft soll nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes den Abschluss und Höhepunkt einer gelungenen Integration in Österreich darstellen.
Antragsteller müssen bei der zuständigen Staatsbürgerschaftsbehörde um die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen. Die Staatsbürgerschaftsbehörden verleihen die Staatsbürgerschaft nur, wenn ein Verleihungswerber alle Voraussetzungen nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) erfüllt. Das Verwaltungsverfahren, das der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft vorangeht, ist kompliziert und langwierig. Ein Verleihungswerber kann durch gute Vorbereitung und effiziente Vertretung mithelfen, die Verfahrensdauer zu verkürzen.
Das Staatsbürgerschaftsrecht ist Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen. Der Gesetzgeber, die Verwaltungsgerichte und die Behörden tragen zur ständigen Weiterentwicklung des Staatsbürgerschaftsrechts bei.
Wir vertreten ständig vor Staatsbürgerschaftsbehörden, vor Verwaltungsgerichten und vor dem Verfassungsgerichtshof sowie dem Verwaltungsgerichtshof in Staatsbürgerschaftsverfahren.
Unser Profil im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts
Wir setzen uns laufend mit aktuellen Themen in den Rechtsbereichen unserer Spezialisierung – unter anderem im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts – auseinander. Sofern es die Zeit erlaubt, publizieren wir in diesen Rechtsbereichen. Unsere Beiträge in Fachzeitschriften und Kommentaren ergänzen unsere praktische Arbeit und helfen uns, die Rechtsmaterie zum Vorteil unserer Mandanten zu durchdringen.
Das erarbeitete Wissen und unsere Erfahrung setzen wir gerne für unsere Mandanten ein und erzielen damit laufend Erfolge vor Behörden und Gerichten.
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