Einreise Brexit

“No-Deal”-Brexit – Einreisen nach Österreich und in den Schengenraum?

“No-Deal”-Brexit – Einreisen nach Österreich und in den Schengenraum – Reisende, die Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sind und nach Österreich oder in die EU reisen wollen, müssen im Falle eines “No-Deal”-Brexit einige wichtige Punkte beachten.

Die “Personenfreizügigkeit”, eines der Grundrechte der Bürger der EU-Mitgliedstaaten, gilt für britische Staatsbürger im derzeit sehr wahrscheinlichen Fall eines “No-Deal”-Brexit nicht mehr.

Britische Staatsbürger werden bei der Einreise in den Schengen-Raum (und damit bei einem Besuch in Österreich) folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • einen aktuellen und gültigen Reisepass (der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein und darf nicht älter als 10 Jahre sein),
  • Reisekrankenversicherung für die Gesundheitsversorgung.

Bei der Einreise nach Österreich werden britische Staatsbürger wie andere “Drittstaatsangehörige”, d.h. Bürger aus Nicht-EU-Ländern, behandelt und an der Grenze  kontrolliert werden. So kann von britischen Staatsbürgern verlangt werden, dass sie ihre Reisetickets und ausreichende Mittel zur Finanzierung ihres Aufenthalts im Schengenraum vorzeigen. Bargeld über £10.000 und mit gebrachte Waren müssen beim Zoll deklariert werden.

Das Vereinigte Königreich/Großbritannien wird in die Liste der meistbegünstigten Nationen aufgenommen und Reisenden wird es weiterhin möglich sein, ohne Schengen-Visum für einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen einzureisen. Rechtlich gesehen wird dieses Privileg durch eine Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, gewährt (Link).

Die Einreise und der Aufenthalt sind jedoch auf touristische Zwecke beschränkt. Für Geschäftsreisen oder Aufenthalte zu Schul- und Studienzwecken ist ein spezielles Visum für den jeweiligen Zweck erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass ein Überschreiten der visumfreien Zeit oder Aufenthaltsgenehmigung letztendlich zu Verwaltungsstrafen, Ausweisung und einem Einreiseverbot in den Schengen-Raum führen kann. Daher sind britische Staatsangehörige, die in den Schengenraum einreisen und sich hier aufhalten wollen, gut beraten, sich rechtzeitig um das erforderliche Visum/Aufenthaltsgenehmigung zu kümmern.

 

In jedem Fall helfen wir Ihnen gerne bei Fragen zu Visabestimmungen, Einreisebestimmungen und -beschränkungen sowie Aufenthaltsgenehmigungen für britische Staatsbürger nach einem eventuellen “No-Deal” Brexit und allfälligen Einreisen nach Österreich und in den Schengenraum.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um detaillierte und ausführliche Informationen für Ihren Aufenthalt in Österreich zu erhalten.

[Foto: Pixabay]