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Völkerrecht
Völkerrechtssubjekte, internationale Organisationen, multilaterale und bilaterale Vertretungen
Wien ist ein wichtiger Standort für internationale Organisationen. Dementsprechend halten sich regelmäßig Träger von Privilegien und Immunitäten wie Diplomaten, Sachverständige internationaler Organisationen und Mitarbeiter in Wien auf. Zahlreiche ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen wie der IAEA, der UNHCR oder der OSZE sind in Wien beheimatet.
Wir setzen uns vertieft und intensiv mit Fragen der Exterritorialität, dem Status internationaler Organisationen, und dem Status der bei diesen internationalen Organisationen und in Österreich vertretenen Staaten und ihrer Diplomaten auseinander.
In unserer Praxis haben wir Expertise zu den rechtlichen Auswirkungen der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen (WDK), dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) und anderen völkerrechtlichen Verträgen wie im Straßenverkehr für Sachverhalte mit Bezug zu Österreich gesammelt. Wir setzen uns mit den praktischen Auswirkungen im österreichischen Recht, bzw. den österreichischen Behörden und Gerichten auseinander.
Besonderheiten ergeben sich insbesondere in Zivilverfahren, Strafverfahren, Exekutionsverfahren und Verfahren vor Verwaltungsbehörden.
Bereits die Zustellung an Völkerrechtssubjekte und Träger von Privilegien und Immunitäten unterliegt einem Sonderregime. Wir sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen gut vertraut und haben Routinen in der Kommunikation mit den zuständigen österreichischen Behörden wie etwa dem Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (BMeiA) zu, insbesondere auch der dort zuständigen Abteilung für Gasstaatsangelegenheiten.
Wir setzen uns laufend mit den neuen Entwicklungen im Bereich des Völkerrechts und in der Praxis des österreichischen Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (BMEIA) auseinander, um Sie umfassend und verlässlich beraten und vertreten zu können!
Diplomaten, Familienangehörige und Hausangestellte
Aus dem besonderen Status, den das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK) bzw. das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) Diplomaten, ihren Angehörigen und Hausangestellten und in gewissem Umfang auch dem ortsansässigen (Sur-Place-)Personal einräumt, ergeben sich in der Praxis komplizierte Fragen, etwa im Hinblick auf die Zuständigkeit österreichischer Gerichte, die Anwendbarkeit österreichischer sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen, des österreichischen Steuerrechts usw.
Auch mit Verwaltungsstrafverfahren, Exekutionsverfahren und Strafverfahren gegen Diplomaten haben wir Erfahrung.
Aufgrund unserer umfassenden Kenntnis der anwendbaren völkerrechtlichen Bestimmungen und österreichischer Spezialbestimmungen können wir Diplomaten auch nach ihrer Versetzung in den Ruhestand dabei unterstützen, sich in Österreich niederzulassen. Gerne sind wir aktiven Diplomaten und Diplomaten im Ruhestand auch bei Geschäften wie dem Erwerb von Liegenschaften und Eigentumswohnungen behilflich, für die die Kenntnis der anwendbaren völkerrechtlichen Vorschriften ebenfalls von Vorteil ist.
Unser Angebot richtet sich an ständige Vertretungen und bilateraler Botschaften ebenso wie an Diplomaten internationaler Organisationen und ortsansässiges Botschaftspersonal (Sur-Place-Personal).
Wir kümmern uns um ihre Angelegenheiten mit größter Vertraulichkeit und Diskretion. Die technische Ausstattung unserer Kanzlei entspricht modernsten Standards des Datenschutzes. Durch die Kanzleistruktur ist größtmögliche Geheimhaltung gewährleistet.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen zu unserem Leistungsspektrum im Zusammenhang mit dem Völkerrecht bzw. dessen Anwendung und Umsetzung in Österreich haben!
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Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen haben!