Jahresrückblick 2022

Den Jahreswechsel haben wir zum Anlass genommen, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und uns über die Erfolge unseres Teams für unsere Mandanten zu freuen.

Um einen Einblick in unsere breit gefächerte und abwechslungsreiche Tätigkeit im Bereich des öffentlichen Rechts zu gewähren, stellen wir die wichtigsten Erfolge ohne Anspruch auf Vollständigkeit vor.

Tabakmonopolgesetz, Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz 2018)

Aufgrund unseres entschlossenen Einschreitens für Rechtssicherheit und Rechtsschutz hat der Verwaltungsgerichtshof 2021 ausgesprochen, dass das Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz) auf die Vergabe von Tabaktrafiken anwendbar ist. Diese bahnbrechende Entscheidung hatte (und hat) gravierende Folgen für das Tabakmonopol in Österreich.

In der Folge dieser Entscheidung führen wir laufend weitere bzw. fortgesetzte Feststellungsverfahren nach dem BVergGKonz 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Verfassung- und Verwaltungsgerichtshof.

In seinem Erkenntnis vom 21.7.2022, Ro 2020/04/0013, hat der Verwaltungsgerichtshof unsere Rechtsposition in einem Feststellungsverfahren betreffend den unserer Ansicht nach willkürlichen Widerruf einer Ausschreibung bestätigt und den Entscheidungsspielraum der Monopolverwaltung GmbH (MVG) in Vergabeverfahren, in diesem Fall im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Ausschreibung, eingeschränkt. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntis verbindliche Aussagen zur Auslegung des Tabakomopolgesetzes 1996 (TabMG 1996) getroffen. So haben wir einen weiteren Beitrag zur Rechtsentwicklung und ‑sicherheit sowie zum Rechtsschutz in diesem heiklen Bereich geleistet.

Auch in Zukunft werden wir vehement gegen Willkür und Intransparenz im Bereich des Tabakmonopols eintreten!

Beamtendienstrecht

Wir konnten in einem langjährigen dienstrechtlichen Verfahren, das bereits 2017 seinen Anfang genommen hatte, ein für unseren Mandanten sehr zufriedenstellendes Ergebnis erzielen.

Mit den Erkenntnissen vom 12.7.2022, W246 2210671-1 und W246 2210671-2 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf besoldungsrechtlich korrekte Einstufung unseres Mandanten in das Gehaltsschema des Exekutivdienstes nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG).

Verfahrensgegenstand war die besoldungsrechtliche Einstufung unseres Mandanten. Durch unsere Vertretung konnten wir für unseren Mandanten eine korrekte Einstufung durch das Bundesverwaltungsgericht erreichen. Die Dienstbehörde musste unserem Mandanten den Differenzbetrag anweisen, um die erfolgreich bekämpfte zu niedrige Einstufung wieder gut zu machen. Gleichzeitig konnten wir auch vom Bundesverwaltungsgericht eine Aussage über die dienstrechtliche Vorfrage der dauerhaften Dienstzuteilung zugunsten unseres Mandanten erwirken.

Baurecht

Im ersten Quartal haben wir für unseren Mandanten vor dem Verwaltungsgerichtshof die Aufhebung eines Auftrags zur Einstellung eines Abbruchs erwirkt.

Der Mandant hatte mit dem Abbruch eines Hauses in Wien begonnen, das vor dem 1.1.1945 errichtet worden war. Mit der Novelle LGBl 37/2018 zur Bauordnung für Wien wurde der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, einer Bewilligungspflicht unterworfen. Der Abbruch war als anzeigepflichtige Maßnahme noch vor Inkrafttreten der Novelle zur BO f. Wien angezeigt worden. Die Wiener Baubehörde (Magistratsabteilung 37) hatte dem Mandanten nach der Novellierung der Bauordnung (BO) für Wien den Abbruch untersagt. Das Verwaltungsgericht Wien hat den Untersagungsbescheid bestätigt.

Wir haben unseren Mandanten bis zum Verwaltungsgerichtshof vertreten. Mit Erkenntnis vom 15.2.2022, Ra 2020/05/0006, hat der Verwaltungsgerichtshof unserer Revision Folge gegeben und den Untersagungsbescheid aufgehoben.

In einem anderen Verfahren hatte der Bauwerber im Erdgeschoß eines neu sanierten Gründerzeithauses ein Quartier für Arbeiter eingerichtet. Die baulichen Adaptierungen hat der Bauwerber lediglich angezeigt, um die Bewilligungspflicht und das Zustimmungsrecht der Miteigentümer auszuhebeln.

Wir haben einige Miteigentümer erfolgreich vertreten und die Feststellung der Bewilligungspflicht und Parteistellung unserer Mandanten beantragt. Das Verwaltungsgericht Wien hat uns mit Erkenntnis vom 23.11.2022, VGW-111/093/7563/2022-22 u. a., Recht gegeben und ausgesprochen, dass die wesentlichen baulichen Maßnahmen, insbesondere die Widmungsänderung als Wohnquartier, bewilligungspflichtig gewesen wären.

Niederlassungsrecht/Fremdenrecht/Asylrecht

Vor allem im Bereich des Niederlassungsrechts, des Aufenthaltsrechts, des Fremdenrechts und des Staatsbürgerschaftsrechts hat unser Team in gewohnt routinierter Weise zahlreiche Mandantinnen und Mandanten erfolgreich unterstützt.

2022 haben wir 68 Mandantinnen und Mandanten dabei unterstützt, einen Aufenthaltstitel in Österreich zu erlangen bzw. ihren Aufenthaltstitel zu verlängern.

Im Bereich Staatsbürgerschaft haben wir 27 Mandantinnen und Mandanten dazu verholfen, ihren Anspruch auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft oder auf Verleihung durch Anzeige (§ 58c StbG) für Nachfahren von NS-Verfolgten durchzusetzen.

Wir haben uns auch nicht davor gescheut, erstinstanzliche negative Bescheide vor den Verwaltungsgerichten anzufechten, und können auch in diesem Zusammenhang auf zahlreiche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zugunsten unserer Mandantinnen und Mandanten im vergangenen Jahr zufrieden zurückblicken.

Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof haben wir im Jahr 2022 beachtliche Erfolge zu verbuchen, und zwar beispielsweise

Als besonderen Erfolg betrachten wir die Aufhebung eines achtjährigen Einreiseverbotes durch das Bundesverwaltungsgericht kurz vor dem Jahreswechsel. Der Beschwerdeführer, den wir erfolgreich vertreten haben, lebt seit Jahrzehnten in Österreich, ist verheiratet und hat für drei Kleinkinder zu sorgen. Der Beschwerdeführer verbüßt derzeit eine Strafhaft. Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgrund unserer Intervention, unserer Stellungnahme und Vertretung in der mündlichen Verhandlung die Integration in Österreich und die Verantwortung für die in Österreich lebende Familie im Zuge der Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung als bedeutsamer beurteilt als die Straffälligkeit. Eine Abschiebung des Familienvaters und ‑erhalters hätte die ganze Familie existenziell betroffen.

Auch in zahlreichen Verwaltungsstrafverfahren haben wir Mandantinnen und Mandanten erfolgreich vertreten und die Einstellung des jeweiligen Verwaltungsstrafverfahrens erwirkt.

Gerne teilen wir unsere Freude über die Erfolge auf unserer Website, damit Sie sich über unsere Tätigkeit informieren können. Seit mittlerweile elf Jahren arbeiten wir unermüdlich und engagiert für unsere Mandanten.

Wir bedanken uns für das Vertrauen unserer Mandanten und das hervorragende Engagement unserer Mitarbeiter! Im Beitragsbild sehen Sie unser Team, bestehend aus Dr. Erich Rihs; Michelle Pfeiffer, LL.B. (WU); Erich Rihs, BA; Dr. Georg Rihs; Hannah Scheiring und Mag. Sophie Bachner (v. l. n. r.).

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten und Leistungen haben. Gerne stellen wir Ihnen unsere Expertise und Erfahrung zur Seite, um Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.