Erfolgreiche Anfechtung: Bundesverwaltungsgericht hebt unrechtmäßigen Ausschluss aus Vergabeverfahren auf!
Unrechtmäßiger Ausschluss aus einem Vergabeverfahren? Bundesverwaltungsgericht hebt Entscheidung über den Ausschluss unseres Mandanten aus dem Vergabeverfahren auf!
Erfolgreiche Anfechtung einer Vergabeentscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Sind Sie zu Unrecht aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen worden? Fühlen Sie sich bzw. Ihr Unternehmen in einem Vergabeverfahren diskriminiert, weil Ihnen der Auftraggeber zu Unrecht die berufliche Zuverlässigkeit abspricht?
Wenn Sie eine spezialisierte Kanzlei für Vergaberecht suchen, die bereits erfolgreich gegen fehlerhafte Vergabeentscheidungen vorgegangen ist, sind Sie bei uns genau richtig. Wir betreuen regelmäßig Mandanten im Vergaberecht und publizieren in Fachzeitschriften. Finden Sie mehr zu unseren vergaberechtlichen Publikationen unter Publikationen. Vor allem Fragen des Rechtsschutzes von Bietern widmen wir unsere besondere Aufmerksamkeit:
Unsere Kanzlei hat kürzlich einen Mandanten erfolgreich gegen einen unrechtmäßigen Ausschluss verteidigt – mit vollem Erfolg!
Am 21. November 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in der Rechtssache W606 2299837-2 zugunsten unserer Mandantin.
Der Anlassfall – Was war passiert?
Unsere Mandantin hatte sich um einen öffentlichen Auftrag (Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hard- und Software) bei einem großen österreichischen Sektorenauftraggeber beworben. Die Vergabestelle schloss ihr Angebot aus, ohne ihr die Möglichkeit zu geben, zum Ausschlussgrund Stellung zu nehmen oder eine „Selbstreinigung“ nachzuweisen.
Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge war noch nicht abgelaufen. Unsere Mandantin richtete Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen an den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber), die dieser nicht beantwortete. Der Auftraggeber – in diesem Fall ein Sektorenauftraggeber – verwehrte unserer Mandantin den Zugang zur Vergabeplattform und schloss sie so auch faktisch von jeder weiteren Kommunikation aus.
Die Entscheidung – Was entschied das BVwG?
Das BVwG stellte fest, dass der Auftraggeber gegen vergaberechtliche Grundsätze verstoßen hat, indem er unserer Mandantin keine Möglichkeit zur Stellungnahme zu seinen Vorhalten geboten und damit eine „Selbstreinigung“ verwehrte.
„Selbstreinigung“ zur Wiederherstellung (angeblich) mangelnder beruflicher Zuverlässigkeit
Öffentliche Aufträge sollen nur an entsprechend befähigte, befugte und zuverlässige Unternehmen erteilt werden. Die berufliche Zuverlässigkeit kann zB durch Kartellverstößen, Verstöße gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, gegen Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes (LSD-BG) oder gegen Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) verloren gehen. Das österreichische Vergaberecht (BVergG 2018) sieht im Fall eines behaupteten Mangels die Möglichkeit einer „Selbstreinigung“ vor (§ 83 BVergG 2018).
„Selbstreinigung“ im Vergabeverfahren
Ein öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, den Bewerber bzw. Bieter vor dem Ausschluss oder einer Ausscheidensentscheidung mit den angeblichen Gründen für die fehlende Zuverlässigkeit zu konfrontieren. Der Bewerber bzw. Bieter muss die Möglichkeit haben, sich zu diesen Vorhalten zu äußern und Selbstreinigungsmaßnahmen nachzuweisen.
Wenn ein Bewerber/Bieter nachweist, dass er konkrete technische, organisatorische, personelle oder sonstige Maßnahmen getroffen hat, um künftige Verstöße zu vermeiden, kann er dem öffentlichen Auftraggeber auf Vorhalt entsprechende Nachweise übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber muss diese prüfen.
In diesem Fall hat der öffentliche Auftraggeber unserem Mandanten keine Möglichkeit gegeben, sich zur Annahme der fehlenden beruflichen Zuverlässigkeit zu äußern und Selbstreinigungsmaßnahmen nachzuweisen. Dies führte zur Nichtigerklärung der Ausschlussentscheidung.
Der Erfolg – Welche Rechtsfolgen hat die Entscheidung des BVwG?
Unser Mandant konnte am weiteren Vergabeverfahren teilnehmen. Der Auftraggeber musste eine neue Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge festlegen und unserem Mandanten Zugang zu seiner Vergabeplattform gewähren.
Das bedeutet: Bewerber haben das Recht, vor einem Ausschluss vom Auftraggeber angenommene Mängel zu korrigieren oder Klarstellungen zum Nachweis seiner beruflichen Zuverlässigkeit vorzunehmen!
Wurden auch Sie aus einem Vergabeverfahren zu Unrecht ausgeschlossen?
Die Relevanz der Entscheidung für Sie und Ihr Unternehmen
Ein fehlerhafter Ausschluss hat gravierende Auswirkungen auf den Wettbewerb, den das Vergaberecht fördern soll. Nicht jede Vergabestelle handelt rechtskonform – eine Anfechtung kann sich lohnen!
Unsere Kanzlei ist auf Vergaberecht spezialisiert und hat bereits zahlreiche erfolgreiche Nachprüfungsverfahren gegen fehlerhafte Vergabeentscheidungen geführt.
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