Vergaberecht: Fachbeitrag zum Rechtsschutz im fortgesetzten Verfahren vor dem BVwG

Der Rechtsschutz von Auftragnehmern in Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz 2018) ist immer wieder ein Thema. Daher haben wir diesem aktuellen und wichtigen Thema einen Beitrag in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht (ZVB) gewidmet.

In dem Beitrag fassen wir unsere Erfahrungen und kritischen Überlegungen zum vergaberechtlichen Rechtsschutz in fortgese Feststellungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammen. Er beruht auf einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) in einem von uns geführten Verfahren, das die Rechtsposition unsers Mandanten in einem Vergabeverfahren betreffend eine Dienstleistungskonzession nach dem Tabakmonopolgesetz (TabMG) stützt.

Das Erkenntnis des VwGH und mangelnder Rechtsschutz im Vergaberecht

Regelmäßig und schon seit längerem führen wir Verfahren vor den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof) in einem speziellen Bereich. Diese Verfahren betreffen die Vergabe von Trafiken bzw. den Abschluss von Bestellungsverträgen für Tabaktrafikanten nach dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz) und dem Tabakmonopolgesetz (TabMG).

Dabei mussten wir feststellen, dass das vergaberechtliche Rechtsschutzregime zahlreiche Tücken enthält: Selbst wenn wir für unsere Mandanten ein unsere Rechtsposition stützendes Erkenntnis beim Höchstgericht erwirkt haben, wird das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht aufgrund eines Fortsetzungsantrags fortgeführt. Das Bundesverwaltungsgericht muss eine neue Entscheidung treffen, mit der es der Rechtsanschauung des Höchstgerichts Rechnung trägt. Dies passiert in der Praxis manches Mal unzureichend.

Im Beitrag zeigen wir die vorhandenen Rechtsschutzdefizite auf und präsentieren mögliche Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Verwaltungspraxis. Weiters stellen wir Überlegungen zur Relevanz für folgende Schadenersatzprozesse an.

Unser Anliegen: Ihr Rechtsschutz im Vergaberecht

Unsere langjährige Expertise im Vergaberecht hat uns dazu bewogen, dem Thema Rechtsschutz nach dem Bundesvergabegesetz und BVergKonz einen eigenen Beitrag zu widmen. Gerne vetreten wir auch Sie im Bereich Vergaberecht bestmöglich und fundiert. Durch unsere Publikationstätigkeit, für die wir aus unserer anwaltlichen Praxis schöpfen, leisten wir einen Beitrag zur Rechtsentwicklung. Dies auch zum Wohl unserer Mandanten.

Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie eine Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers (wie beispielsweise der Monopolverwaltung GmbH im Bereich des Tabakmonopols, aber auch andere) auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und anfechten wollen.

Quelle PDF des Artikels