Erleichterungen im Zugang zur Rot-Weiß-Rot Karte

Aufenthaltstitel “Rot-Weiß-Rot Karte”: Niederlassungsrecht und Beschäftigungsbewilligung in einer Karte

Die Rot-Weiß-Rot Karte ist ein attraktiver Aufenthaltstitel für qualifizierte Arbeitskräfte, die ein verbindliches Jobangebot eines österreichischen Unternehmens vorweisen können. Die Niederlassungsbehörde und das Arbeitsmarktservice prüfen die Qualifikationen anhand eines Kriterienkatalogs. Ein Antragsteller erhält bspw. Punkte für eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Universitätsstudium, einschlägige Berufserfahrung, Deutsch- und Englischkenntnisse. Auch das Jobangebot und der künftige Arbeitgeber müssen gewisse Kriterien erfüllen (Mindestgehalt, qualifizierte und ausbildungsadäquate Position im Unternehmen etc.).
Die Kriterien werden ausführlich unter www.migration.gv.at erklärt. Obwohl die Kriterien klar und verständlich sind, kommt es in der Praxis immer wieder zu Auslegungsfragen. Gute Vorbereitung erleichtert es der Niederlassungsbehörde und dem Arbeitsmarktservice (AMS), rasch eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers (Fachkraft bzw. Unternehmen) zu treffen.

Erleichterungen seit 1.10.2022

Die seit 1.10.2022 geltende Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), BGBl I 106/2022, sieht Erleichterungen im Zugang zur Rot-Weiß-Rot Karte vor. Durch die Novelle soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Die Erteilungsvoraussetzungen für die Rot-Weiß-Rot Karte werden gelockert werden und damit der Zugang von Fachkräften zum österreichischen Arbeitsmarkt erleichtert. In diesem Beitrag sollen einige wesentliche Erleichterungen vorgestellt werden.

Angleichung des Mindestlohns

Bis zur Novelle mussten über 30-Jährige für die Rot-Weiß-Rot Karte für sonstige Schlüsselkräfte einen höheren Bruttolohn (60 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) nachweisen. Die altersabhängige Grenze bei der Höhe der Mindestentlohnung ist weggefallen. Alle Beschäftigten müssen nun einen Bruttolohn in Höhe von lediglich 50 % der ASVG Höchstbeitragsgrundlage nachweisen. Für das Jahr 2022 beträgt die Mindestentlohnung daher für alle € 2.835 brutto pro Monat.

Aufwertung von Englischkenntnissen

Bei der Rot-Weiß-Rot Karte für Fachkräfte in Mangelberufen und für sonstige Schlüsselkräfte werden Zusatzpunkte für Englischkenntnisse vorgesehen, sofern die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist. In diesen Fällen werden Englisch- und Deutschkenntnisse mit der gleichen Anzahl an Punkten bewertet.

Gleichstellung qualifizierte Berufsausbildung und Universitätsstudium

Fachkräfte erhalten in Zukunft die gleiche Punktezahl für einen Universitätsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf. Es zählt alleine die abgeschlossene Berufsausbildung. Fachkräfte erhalten in diesem Kriterium einheitlich 30 Punkte.

Investitionssumme für Start-Up Gründer

Bei der Gründung eines Start-Ups muss für den Erhalt des Aufenthaltstitels nur noch ein Stammkapital in Höhe von € 30.000 anstatt € 50.000 nachgewiesen werden.

Berufserfahrung

Bei allen Rot-Weiß-Rot Karten wird bei der Bewertung der Berufserfahrung künftig in Halbjahren anstatt in ganzen Jahren gerechnet.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, ein Erreichen der erforderlichen Punkte zu erleichtern und so den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu ermöglichen.
Die Änderungen sind für qualifizierte Fachkräfte, die sich in Österreich niederlassen möchten, und für österreichische Unternehmen begrüßenswert.

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