Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Dafür stellen wir Ihnen unsere langjährige juristische Expertise zur Verfügung.

Unsere Kanzlei befindet sich nur einen Steinwurf vom Stephansdom entfernt in der Kramergasse 9/13, 1010 Wien. Dort ist Dr. Georg Rihs als Ihr Spezialist für öffentlich-rechtliche Fragestellungen wie etwa im Gewerberecht, Vergaberecht, Fremdenrecht, Kartellrecht und Umweltrecht tätig.

Wir vertreten Ihre Interessen mit der gleichen Gewissenhaftigkeit und Umsicht wie unsere eigenen. Wir widmen uns Ihren Anliegen höchstpersönlich und diskret.

Nach unserer Überzeugung zeichnen einen guten Juristen und Rechtsanwalt ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn, Freude an der Arbeit und am Umgang mit Menschen aus. Diese Ideale setzen wir in unserer Kanzlei mit Engagement und Leidenschaft um.

KOMPETENT.

In den Spezialgebieten unserer Kanzlei bilden wir uns ständig fort und setzen uns mit der Rechtsentwicklung intensiv und im Detail auseinander. Sofern es die Zeit erlaubt, publizieren wir und versuchen so, zur Rechtsfindung einen Beitrag zu leisten.

Informieren Sie sich über unsere Kompetenzen unter Services.

EFFIZIENT.

Wir unternehmen die richtigen rechtlichen Schritte zur richtigen Zeit, um ihre Ziele durchzusetzen. Unsere Arbeit leisten wir transparent und kostenbewusst für unsere Mandanten. Unsere Mandanten schätzen unsere Arbeitsweise und die Erfolge, die wir gemeinsam erreicht haben.

Informieren Sie sich über die Ergebnisse unserer Arbeit unter Erfolge.

KREATIV.

Wir sehen juristische Arbeit als kreative, schöpferische Tätigkeit. Wir stellen höchste Ansprüche an die Perfektion unserer juristischen Arbeit und ihrer Resultate in Schriftsätzen und Publikationen. Unser Erfolg gibt uns recht.

Informieren Sie sich unter Erfolge und Publikationen.

Neuauflage des Kommentars zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz: Co-Autor Dr. Georg Rihs kommentiert zwei Verleihungstatbestände (§ 13 u. § 14 StbG)

Das Staatsbürgerschaftsrecht ist eine der Rechtsmaterien, die uns in unserer Kanzlei am häufigsten beschäftigen. Daher ist Dr. Rihs Co-Autor eines Staatsbürgerschafts-Kommentars, der inzwischen schon in der zweiten Auflage erschienen ist. Näheres erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

“Die Presse”, Rechtspanorama vom 3.4.2023: Berichterstattung über zwei Fälle unserer Kanzlei

Wir freuen uns, dass “Die Presse” im letzten “Rechtspanorama” (3.4.2023) gleich über zwei anspruchsvolle und interessante Fälle aus unserer Kanzlei, noch dazu auf derselben Seite, berichtet hat. Näheres erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Erfolgreiche Familienzusammenführung auf Grundlage des Art. 20 AEUV, obwohl kein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt

In einer jüngeren Entscheidung haben wir einer Familie dazu verholfen, ihr gemeinsames Familienleben in Österreich legal zu führen. Durch unsere Unterstützung konnten wir ein Aufenthaltsrecht für die Mutter zweier österreichischer Staatsbürger erzielen, die auch Zugang zum Arbeitsmarkt erlangt hat. Wir sind uns der Bedeutung und Tragweite unserer Beratung und Vertretung für das Familienleben unserer Mandanten und deren private und berufliche Zukunft in Österreich bewusst. Deshalb freuen wir uns über den Erfolg! Näheres erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.