Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft / Award of Austrian Citizenship

Regierungsprogramm 2025–2029: Geplante Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht

Die neue Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat ihr Regierungsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 vorgestellt. Darin sind auch bedeutende Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht vorgesehen. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Neuerungen und ihre möglichen Auswirkungen.

Erhöhte Anforderungen an Deutschkenntnisse und Integration

Eine der gravierendsten Änderungen betrifft die sprachlichen Voraussetzungen. Künftig wird ein Nachweis von Deutschkenntnissen auf B2-Niveau zur Grundvoraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Zum Vergleich: Aktuell ist dafür Deutsch auf B1-Niveau erforderlich, während eine beschleunigte Einbürgerung bei Nachweis von B2-Niveau nach sechs Jahren möglich ist. Unklar bleibt, ob für eine beschleunigte Einbürgerung in Zukunft ein noch höheres Sprachniveau (z. B. C1) verlangt wird. Das Regierungsprogramm formuliert dazu lediglich: „Ohne sehr gute Deutschkenntnisse (B2) und Integrationserfolg besteht keine Chance mehr auf Erlangung der Staatsbürgerschaft.“
Diese Verschärfung dürfte insbesondere Bewerber:innen aus praktischen Berufen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Bereits jetzt scheitern viele an den bestehenden Sprachvoraussetzungen. Daher könnte es ratsam sein, vor Inkrafttreten der neuen Regelungen einen Antrag zu stellen, um noch von der aktuellen B1-Regelung zu profitieren.
Ergänzend dazu wird ein verpflichtender Staatsbürgerschaftskurs beim Österreichischen Integrationsfonds (“ÖIF”) eingeführt, mit Fokus auf Demokratieverständnis, europäische Grundwerte und Gleichstellung. Details zur Umsetzung sind jedoch noch offen.

Strengere Aberkennungskriterien

Das Regierungsprogramm sieht vor, die Kriterien für den Entzug der Staatsbürgerschaft zu überprüfen und auszuweiten. Welche neuen Tatbestände konkret hinzukommen, bleibt jedoch unklar.

Lockerungen bei Verwaltungsübertretungen

Bisher konnten wiederholte leichte Verwaltungsübertretungen (z. B. fünf Parkverstöße oder eine Geschwindigkeitsübertretung in zwei Jahren) zur Ablehnung eines Staatsbürgerschaftsantrags führen. Zukünftig sollen derartige geringfügige Vergehen kein Hindernis mehr darstellen. Dies kommt insbesondere Berufsgruppen wie Taxifahrer:innen oder Paketzusteller:innen zugute.

Erleichterung für Fachkräfte in Mangelberufen

Eine weitere Neuerung betrifft die wirtschaftlichen Voraussetzungen. Der Nachweis der “Selbsterhaltungsfähigkeit” wird für Personen in dringend benötigten Berufen erleichtert, indem das kollektivvertragliche Mindestgehalt als Grundlage herangezogen wird.
Ob diese Änderung eine echte Verbesserung darstellt, bleibt abzuwarten. In den meisten Mangelberufen liegt das kollektivvertragliche Gehalt bereits deutlich über den bisherigen Einkommensanforderungen. Zudem bleibt unklar, welche Berufsgruppen genau unter diese Regelung fallen.

Entbürokratisierung und Digitalisierung

Das Regierungsprogramm verspricht eine Vereinfachung der Staatsbürgerschaftsverfahren, insbesondere beim Nachweis der Aufenthaltsdauer und des Einkommens. Zudem soll ein digitales Antragstracking eingeführt werden, um Bewerber:innen eine bessere Transparenz über den Status ihres Verfahrens zu ermöglichen.

Fazit und Handlungsbedarf

Die geplanten Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht bringen sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen. Während strengere Sprachvoraussetzungen viele Bewerber:innen ausschließen könnten, bieten die Lockerungen bei Verwaltungsstrafen und die Erleichterungen für Mangelberufe Chancen.
Da einige Regelungen voraussichtlich zu erheblichen Hürden führen, empfehlen wir interessierten Antragsteller:innen, sich frühzeitig mit den aktuellen Bedingungen auseinanderzusetzen und – falls möglich – noch vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen einen Antrag zu stellen.

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Autor: Dr. Philipp Haas, LL.M. (WU), Rechtsanwalt