office@rihs.law
+43 1 532 11 38
RIHS Rechtsanwalt GmbH
Singerstraße 12 | 9
1010 Wien
office@rihs.law
+43 1 532 11 38
RIHS Rechtsanwalt GmbH
Singerstraße 12 | 9
1010 Wien
Der erste Schritt unserer Zusammenarbeit ist die Erstberatung. Wir nehmen uns Zeit und hören Ihnen aufmerksam zu, um Ihre Situation zu verstehen und eine maßgeschneiderte Lösung für Sie zu finden.
Nach der Erstberatung erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung (Memo) der Ergebnisse und Schlussfolgerungen. Dieser enthält auch eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und der weiteren Kosten des Verfahrens. Auf dieser Grundlage können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie unsere Kanzlei beauftragen.
Erstklassige Rechtsberatung zahlt sich aus. Bevor wir für Sie tätig werden, erhalten Sie eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Nach der Erstberatung rechnen wir unsere Leistungen für Sie nach unserem Stundensatz ab.
Die Honorarabrechnung erfolgt transparent und in Absprache mit Ihnen. Jede Honorarnote enthält eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und jeweiligen Kosten.
In Zivilprozessen vor den Gerichten muss die Partei, die verliert, der gewinnenden Partei ihre Prozesskosten ersetzen. Zu diesen Kosten gehört auch das Anwaltshonorar. In Zivilverfahren rechnen wir gerne nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Wenn Sie gewinnen, erhalten Sie die Prozesskosten in voller Höhe zurückerstattet.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!
Vielen Dank, dass Sie unser Online-Formular verwenden. Wir werden Ihnen per E-Mail antworten. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Wenn Sie keine Antwort von uns erhalten, rufen Sie uns gerne auch einfach an, um einen Termin zu vereinbaren.