office@rihs.law
+43 1 532 11 38
RIHS Rechtsanwalt GmbH
Singerstraße 12 | 9
1010 Wien
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In unserer anwaltlichen Erstberatung hören wir Ihnen aufmerksam zu, klären den Sachverhalt und besprechen Ihre rechtliche Ausgangslage sowie die möglichen nächsten Schritte. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung unserer wesentlichen Einschätzungen. Diese enthält – soweit auf Grundlage der verfügbaren Informationen möglich – eine erste Beurteilung der Erfolgsaussichten, der weiteren Vorgehensweise und der voraussichtlichen Kosten. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie RIHS mit der weiteren Beratung oder Vertretung beauftragen möchten.
Vor einer weitergehenden Beauftragung informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten. Sofern nichts anderes vereinbart wird, rechnen wir unsere Leistungen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu dem mit Ihnen vereinbarten Stundensatz ab. Jede Honorarnote enthält eine nachvollziehbare Aufstellung der erbrachten Leistungen, des jeweiligen Zeitaufwands und der angefallenen Auslagen.
In Zivilverfahren trägt jede Partei ihre Kosten zunächst selbst. Die vollständig obsiegende Partei hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten. Bei teilweisem Obsiegen wird der Kostenersatz entsprechend angepasst. Die erstattungsfähigen Anwaltskosten werden grundsätzlich nach den gesetzlichen Tarifen bemessen und können daher von dem mit uns vereinbarten Honorar abweichen. Welche Kostenregelung für Ihr Verfahren gilt und mit welchem Kostenrisiko zu rechnen ist, erläutern wir Ihnen vor der weiteren Beauftragung.
Nach dem Absenden des Formulars antworten wir Ihnen per E-Mail. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie keine Nachricht von uns erhalten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.