Staatsbürgerschaftsrecht

RIHS: Führende Anwaltskanzlei für Staatsbürgerschaftsrecht - Ihr Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft

RIHS ist die führende Kanzlei für Staatsbürgerschaftsrecht in Österreich. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Sie effizient und zielorientiert durch den gesamten Prozess der Einbürgerung, Feststellung oder Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu begleiten. Auch in Spezialfällen wie der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige für Nachfahren von Verfolgten gem. § 58c StbG unterstützen wir regelmäßig und erfolgreich.

Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht ist streng geregelt und unterliegt komplexen Voraussetzungen sowie langwierigen Verfahren. Dank unserer Erfahrung und Expertise stellen Sie einen optimalen Antrag, der Ihre Erfolgschancen maximiert.

Unsere Leistungen im
Staatsbürgerschaftsrecht

Wie bekomme ich die österreichische Staatsbürgerschaft?

  • Die österreichische Staatsbürgerschaft wird durch Abstammung, Verleihung oder Anzeige erworben.
  • Die österreichische Staatsbürgerschaft kann grundsätzlich nach 10 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt verliehen werden. In der Regel ist dabei eine Niederlassung von zumindest 5 Jahren erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa überdurchschnittlichen Deutschkenntnissen (B2-Niveau), ist eine Einbürgerung früher möglich.
  • Das Verfahren erfordert umfangreiche Nachweise über Aufenthaltstitel, Reisetätigkeit, Einkommen, Wohnverhältnisse und Familienstand.
  • Verwaltungsstrafen – auch geringfügige – können ein Hindernis für die Verleihung der Staatsbürgerschaft darstellen.
  • Eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags ist unerlässlich, um Verzögerungen oder Unterlagenanforderungen der Behörden möglichst zu vermeiden.
  • Wir stellen sicher, dass Ihr Antrag den hohen behördlichen Anforderungen entspricht und effizient bearbeitet wird.

Einbürgerung in Österreich

Die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Verleihung ist an zahlreiche gesetzliche und behördliche Voraussetzungen geknüpft. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei:

  • Nachweis der Aufenthaltsvoraussetzungen (rechtmäßiger Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt, Integrationserfordernisse)
  • Erstellung Ihres vollständigen und fehlerfreien Antrags
  • Kommunikation mit Behörden (z. B. MA 35 in Wien oder die Landesregierungen in den Bundesländern)
  • Vertretung bei Schwierigkeiten oder Ablehnungen

(Wieder-)Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Wiederverleihung stellen. Dies betrifft insbesondere:

  • Ehemalige österreichische Staatsbürger, die eine fremde Staatsangehörigkeit angenommen haben
  • Personen, die irrtümlich als österreichische Staatsbürger behandelt wurden (so genannte „Putativstaatsbürger“)

Wir haben bereits zahlreiche Fälle zu sämtlichen dieser seltenen Fälle erfolgreich betreut. Wir analysieren Ihren individuellen Fall und begleiten Sie durch das gesamte Staatsbürgerschaftsverfahren.


Staatsbürgerschaft für Nachfahren von NS-Verfolgten (§ 58c StbG)

Nachfahren von Personen, die während der NS-Zeit verfolgt wurden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige gemäß § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG).

Dieses Verfahren unterscheidet sich grundlegend von klassischen Einbürgerungen oder Wiederverleihungen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Aufbereitung historischer Nachweise und Durchführung des Verfahrens und begleiten Sie effizient bis zur erfolgreichen Verleihung der Staatsbürgerschaft.


Feststellung der Staatsbürgerschaft

Wenn unklar ist, ob eine Person bereits die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder verloren hat, kann dies in einem Feststellungsverfahren geklärt werden. Dies betrifft häufig:

  • Personen mit österreichischen Vorfahren, die im Ausland geboren wurden
  • Kinder österreichischer Eltern, bei denen eine Doppelstaatsbürgerschaft möglich wäre
  • Personen, deren rechtlicher Status aufgrund historischer Veränderungen ungeklärt ist

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Antrag auf Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft und klären alle notwendigen rechtlichen Schritte.


Doppelstaatsbürgerschaft: Ausnahmen & Sonderregelungen

Österreich lässt grundsätzlich keine Doppelstaatsbürgerschaft zu: Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, verlieren in der Regel die österreichische Staatsbürgerschaft, es sei denn, ihnen wurde zuvor die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft genehmigt.

Da jede Situation individuell zu bewerten ist, unterstützen unsere Anwälte Sie bei:

  • Prüfung, ob eine Doppelstaatsbürgerschaft für Sie möglich ist
  • Vorbereitung und Einbringung des Antrags auf Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
  • Vertretung bei Behörden und Verwaltungsverfahren

Wir helfen Ihnen dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Chancen auf eine Doppelstaatsbürgerschaft zu erhöhen.


Wann ist eine Doppelstaatsbürgerschaft möglich?

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, in denen eine Doppelstaatsbürgerschaft zulässig ist:

  • Kinder österreichischer und ausländischer Eltern: Wenn ein Kind bei der Geburt die Staatsbürgerschaft beider Elternteile erwirbt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen beide Staatsbürgerschaften behalten.
  • Personen mit außergewöhnlichen Verdiensten für Österreich: Wer nachweislich besondere Leistungen für die Republik Österreich erbracht hat, kann eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
  • Nachfahren von Opfern des Nationalsozialismus: Personen, deren Vorfahren durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Deutschen Reiches verfolgt wurden, können die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige erhalten und müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht zurücklegen.

Staatsbürgerschaft des Kindes

Fragen zur österreichischen Staatsbürgerschaft treten oft bei Kindern von Eltern mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten auf. Die Staatsbürgerschaft eines Kindes richtet sich in Österreich nach der Staatsbürgerschaft der Eltern. Ist ein Elternteil österreichischer Staatsbürger, gelten besondere Regelungen, insbesondere wenn ein Elternteil eine andere Staatsbürgerschaft besitzt. Achtung: Es kommt auch auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Geburt an.

  • Wenn ein Elternteil österreichischer Staatsbürger ist, erwirbt das gemeinsame Kind die Staatsbürgerschaft des österreichischen Elternteils durch Geburt. So kommt es unter Umständen zu Doppelstaatsbürgerschaften.
  • Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht zielt auf die Vermeidung von Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften ab. Der Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft führt grundsätzlich sogar ex lege, dh automatisch, zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Für die Eltern und das Kind ist es regelmäßig von Interesse, Rechtssicherheit bezüglich der Staatsbürgerschaft zu haben und einem etwaigen Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft vorzubeugen.
  • Ähnliche Fragen stellen sich, wenn eine ausländische Rechtsordnung den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Eheschließung oder Abstammung vorsieht.

Wann erhält ein Kind die österreichische Staatsbürgerschaft?

  • Geburt in Österreich oder im Ausland: Kinder erhalten automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil Österreicher ist und die Abstammung eindeutig nachgewiesen werden kann.
  • Doppelte Staatsbürgerschaft eines Kindes: In bestimmten Fällen kann ein Kind beide Staatsbürgerschaften behalten, wenn das Recht des anderen Elternteils dies vorsieht.
  • Eheschließung oder Vaterschaftsanerkennung: Wird die Staatsangehörigkeit des Kindes durch eine Eheschließung oder Vaterschaftsanerkennung beeinflusst, ist eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich.

Beratung zur Staatsbürgerschaft des Kindes

Da sich die nationalen Gesetze zur Staatsbürgerschaft oft überschneiden, dh nationale Gesetze unterschiedlicher Staaten in einem Fall anwendbar sein können, ist eine gründliche rechtliche Prüfung notwendig, um Probleme oder den Verlust von Staatsbürgerschaftsrechten zu vermeiden. Die Kanzlei RIHS begleitet Sie bei den folgenden Schritten, um die Chancen auf eine Staatsbürgerschaft für Ihr Kind zu erhöhen:

  • Prüfung der für Ihr Kind geltenden Staatsbürgerschaftsregelungen
  • Klärung von Fragen der Doppelstaatsbürgerschaft und Antragstellung
  • Unterstützung bei der Feststellung der Staatsbürgerschaft

Eine rechtliche Prüfung und eine klare Dokumentation sind entscheidend, um spätere Probleme zu vermeiden.


So unterstützt RIHS bei der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie zuverlässig und kompetent durch das gesamte Verfahren zur Erlangung, Anzeige oder Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Uns zeichnet aus:

  • Erfahrung, Expertise und Erfolge: Langjährige Erfahrung und Spezialisierung als führende Kanzlei im Staatsbürgerschaftsrecht, die zahlreichen Mandantinnen und Mandanten zur österreichischen Staatsbürgerschaft verholfen hat – in Wien und ganz Österreich.
  • Enge Zusammenarbeit mit den Behörden: Durch unsere präzise Vorbereitung und enge Zusammenarbeit mit den Behörden verkürzen wir Wartezeiten und vermeiden Umwege.
  • Erfahrung mit komplexen Fällen: Wir vertreten Sie auch in schwierigen Konstellationen. Weil jedes Staatsbürgerschaftsverfahren einzigartig ist, erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Situation.

Sie möchten die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, wiedererlangen oder feststellen lassen? Kontaktieren Sie uns.