Dienstrecht

Dienstrecht – Kanzlei für öffentlich Bedienstete und Dienstgeber

Ob Beamtendienstrecht, Vertragsbedienstetenrecht oder Personalvertretungsrecht: Als führende Kanzlei für Öffentliches Recht beraten und vertreten wir Beamte, Vertragsbedienstete und Dienstgeber in allen Fragen des Dienstrechts.

Unsere Leistungen im
Dienstrecht

Beamtendienstrecht & Vertragsbedienstetenrecht – Ihre Rechte als öffentlich Bedienstete

Die Beschäftigung im öffentlichen Dienst unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen, die sich vom Arbeitsrecht der Privatwirtschaft unterscheiden. Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG 1979), Vertragsbedienstetengesetzes (VBG 1948), Gehaltsgesetzes 1956 (GehG), Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG) und Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 (LVG) darunter:

  • Begründung und Beendigung von Dienstverhältnis
  • Versetzungen, Beförderungen und dienstrechtliche Ansprüche
  • Besoldungsrecht und Ruhegenussregelungen

Disziplinarverfahren – wir schützen Ihre Karriere

Ein Disziplinarverfahren im öffentlichen Dienst kann schwerwiegende Folgen für die Karriere eines öffentlich Bediensteten haben. Ob Verletzung der Dienstpflicht, Amtsmissbrauch oder Vorwürfe wegen Fehlverhaltens – wir vertreten Ihre Interessen konsequent und sorgen für eine faire, rechtskonforme Beurteilung des Falls vor Dienstbehörde und Gericht.


Gleichbehandlung & Diskriminierungsschutz

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) schützt vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft oder einer Behinderung. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und unterstützen Sie bei:

  • Beschwerde- und Klageverfahren wegen Diskriminierung
  • Beratung zu Gleichbehandlungsfragen und Antidiskriminierungsmaßnahmen
  • Durchsetzung von Ansprüchen vor den zuständigen Behörden und Gerichten

Personalvertretungsrecht & Mitbestimmung – Ihr Recht auf Beteiligung

Das Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG) regelt die Mitbestimmung für öffentlich Bedienstete. Wir beraten Personalvertretungen und Dienstgeber zu Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und vertreten Ihre Interessen in Verhandlungen und Verfahren.


Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Wir beraten Sie kompetent und diskret. Aufgrund unserer Praxiserfahrung können wir Ihre Erfolgsaussichten gut einschätzen.