Wir vertreten Sie vor den zuständigen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, um Ihre Rechte zu wahren und ungerechtfertigte Strafen abzuwenden.
Bestellung von verantwortlichen Beauftragten: Im Verwaltungsstrafrecht sind für die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften grundsätzlich
- bei Einzelunternehmen der Inhaber und
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, Verein) sowie Personengesellschaften (OG, KG) das zur Vertretung nach außen berufene Organ (z. B. Geschäftsführer, Vorstand, persönlich haftender Gesellschafter) verantwortlich.
Diese Verantwortung kann auf sogenannte verantwortliche Beauftragte übertragen werden. Die Bestellung ist jedoch nur wirksam, wenn zahlreiche gesetzliche Voraussetzungen eingehalten werden, darunter Form- und Meldevorschriften, ausreichende Anordnungsbefugnisse, die Zustimmung der bestellten Person und deren ordnungsgemäße Belehrung.
Wir unterstützen Unternehmen regelmäßig bei der Bestellung verantwortlicher Beauftragter und stellen sicher, dass diese rechtswirksam erfolgt und vor Verwaltungsstrafbehörden Bestand hat.
