Wir prüfen, welche Genehmigung Ihr Unternehmen für den Betrieb einer Elektrizitätserzeugungsanlage benötigt – sei es nach dem Landes-Elektrizitätsgesetz, dem Wasserrechtsgesetz (WRG) und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Energierecht

Energierecht – Rechtssicherheit für Energieerzeuger, Netzbetreiber und Anrainer
Wir beraten und vertreten Unternehmen aus dem Energiesektor (Elektrizitätserzeugung, Stromhandel) seit vielen Jahren. Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren Unternehmen aus dem Energiesektor, insbesondere in den Bereichen Elektrizitätserzeugung, Stromhandel und Netzbetrieb. Wir begleiten Sie durch die rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen im Energierecht und setzen Ihre Interessen – auch als Privatperson – gegenüber Behörden und Energieversorgungsunternehmen durch.
Genehmigungen für Elektrizitätserzeugungsanlagen

Kleinwasserkraftrecht: Direktleitungen & Netzanschlussrechte
Wenn Sie ein Kleinwasserkraftwerk betreiben und einen Abnehmer direkt mit elektrischem Strom beliefern möchten („Direktleitung“), unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
- Rechtliche Qualifikation Ihrer Leitungsanlagen als „Direktleitung“
- Zivil- und verwaltungsrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer Netzrechte
- Vertretung gegenüber dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen (EVU)
Bau von Leitungsanlagen
Planen Sie den Bau von Stromleitungsanlagen, um Strom an Abnehmer zu verteilen? Wir unterstützen Sie bei der Klärung der erforderlichen Genehmigungen nach:
- Starkstromwegegesetz
- Naturschutzgesetzen der Bundesländer
- Sonstigen relevanten verwaltungsrechtlichen Vorschriften
Darüber hinaus begleiten wir Sie in behördlichen Genehmigungsverfahren, damit Ihr Energieprojekt rechtssicher umgesetzt wird.
Enteignungsverfahren & Zwangsrechte
Sollten für die Errichtung Ihrer Anlagen öffentliche-rechtliche Zwangsrechte an Liegenschaften bis hin zur Enteignung von Anrainern erforderlich sein, helfen wir Ihnen gerne, notwendigen Behördenverfahren durchzuführen.
Leitungsrechte & Enteignung im Energiesektor
Zwangsrechte ermöglichen die Nutzung fremder Grundstücke für den Bau und Betrieb elektrischer Leitungen.
Leitungsrechte umfassen die Errichtung, die Erhaltung und den Betrieb von elektrischen Anlagen, das Entfernen hinderlicher Pflanzen sowie die Zufahrt vom öffentlichen Wegenetz aus. Sie sind notwendig, wenn keine privatrechtliche Einigung mit den Grundeigentümern erzielt wird. In diesem Fall kann die zwangsweise Einräumung gegen angemessene Entschädigung beantragt werden.
Leitungsrechte dürfen die Grundstücksnutzung nur geringfügig beeinträchtigen.
Energierecht:
Ihre Vorteile mit Rihs
- Spezialisierung im Energierecht: Langjährige Erfahrung in der Betreuung von Energieerzeugern und Netzbetreibern.
- Rechtliche Expertise & strategische Beratung: Wir analysieren die rechtlichen Rahmenbedingungen und entwickeln praxistaugliche Lösungen.
- Effiziente Genehmigungsverfahren: Durch unseren effizienten Ansatz reduzieren wir Verzögerungen.
- Vertretung von Anrainern gegenüber Netzbetreibern und EVUs: Wir setzen Ihre Rechte als Anrainer in Enteignungsverfahren durch.
Wenn Sie eine Frage zu einem energierechtlichen Thema haben, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.