Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung des für Sie passenden Aufenthaltstitels, darunter:
- Rot-Weiß-Rot – Karte für besonders hochqualifizierte Fachkräfte, sonstige Schlüsselkräfte, Mangelberufe, selbständige Schlüsselkräfte und Start-Up GründerInnen
- Blaue Karte EU für Hochschulabsolvent;innen und für Drittstaatsangehörige mit besonderer beruflicher Erfahrung
- Rot-Weiß-Rot – Karte plus für InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot – Karte/Blaue Karte EU, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren; Familienangehörige von InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot – Karte (plus)/Blauen Karte EU/bestimmter Niederlassungsbewilligungen
- Aufenthaltstitel für Familienangehörige zur Familienzusammenführung
- Aufenthaltsbewilligungen für Studierende, Selbständige und Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
- Daueraufenthalt – EU für Drittstaatsangehörige nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt
- Anmeldebescheinigung und Aufenthaltskarte für EU-Bürger und deren Familienangehörige
- Aufenthaltstitel aus Gründen des Privat- und Familienlebens (§ 55 AsylG)
- Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (§ 56 AsylG)

