Aufenthalts- & Niederlassungsrecht

Ihr Anwalt für Aufenthalts- & Niederlassungsrecht in Österreich

Das österreichische Fremdenrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Als eine der führenden österreichischen Kanzleien für Aufenthalts- und Niederlassungsrecht beraten und vertreten wir Drittstaatsangehörige, EU-Bürger:innen und deren Familienangehörige in allen Fragen rund um Aufenthaltsbewilligung, Niederlassung, Arbeitsmarktzugang und Immobilienerwerb in Österreich.

Unsere langjährige Erfahrung mit österreichischen Botschaften, Aufenthaltsbehörden, Niederlassungsbehörden und dem Arbeitsmarktservice (AMS) ermöglicht eine effiziente Abwicklung Ihrer Anträge und minimiert Verzögerungen.

Seit der Gründung unserer Kanzlei haben wir zahlreichen Mandantinnen und Mandanten geholfen, den für sie passenden Aufenthaltstitel zu finden und die notwendigen Behördenverfahren erfolgreich zu durchlaufen.

Unsere Leistungen im
Aufenthalts- & Niederlassungsrecht

Aufenthaltstitel & Niederlassung in Österreich

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung des für Sie passenden Aufenthaltstitels, darunter:

  • Rot-Weiß-Rot – Karte für besonders hochqualifizierte Fachkräfte, sonstige Schlüsselkräfte, Mangelberufe, selbständige Schlüsselkräfte und Start-Up GründerInnen
  • Blaue Karte EU für Hochschulabsolvent;innen und für Drittstaatsangehörige mit besonderer beruflicher Erfahrung
  • Rot-Weiß-Rot – Karte plus für InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot – Karte/Blaue Karte EU, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren; Familienangehörige von InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot – Karte (plus)/Blauen Karte EU/bestimmter Niederlassungsbewilligungen
  • Aufenthaltstitel für Familienangehörige zur Familienzusammenführung
  • Aufenthaltsbewilligungen für Studierende, Selbständige und Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
  • Daueraufenthalt – EU für Drittstaatsangehörige nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt
  • Anmeldebescheinigung und Aufenthaltskarte für EU-Bürger und deren Familienangehörige
  • Aufenthaltstitel aus Gründen des Privat- und Familienlebens (§ 55 AsylG)
  • Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (§ 56 AsylG)

Visum für den vorübergehenden Aufenthalt in Österreich

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung des richtigen Visums, darunter:

  • Visum C (Reisevisum) für eine Gesamtaufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (Touristenvisum)
  • Visum D (Aufenthaltsvisum) für eine Gesamtaufenthaltsdauer von 91 bis sechs Monate. In speziellen Ausnahmefällen ist auch die Erteilung eines Visums D mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 12 Monaten (z.B. auf Basis eines internationalen Abkommens) möglich.

Aufenthaltstitel mit Zugang zum Arbeitsmarkt

Viele Aufenthaltstitel setzen eine Genehmigung des Arbeitsmarktservice (AMS) voraus. Wir beraten und begleiten Sie bei:

  • Rot-Weiß-Rot – Karte für qualifizierte Arbeitnehmer
  • Blaue Karte EU für HochschulabsolventInnen
  • Beschäftigungsbewilligung für unselbständige Tätigkeiten
  • Aufenthaltstitel und Gewerbeberechtigung für selbständige Erwerbstätige

Unser Ziel ist es, Ihnen einen reibungslosen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.


Rot-Weiß-Rot – Karte: Arbeiten und Investieren in Österreich

Mit der Rot-Weiß-Rot– Karte können qualifizierte Arbeitskräfte und Unternehmer nach Österreich kommen.

  • Für Arbeitnehmer: Akademiker:innen und Fachkräfte benötigen einen Arbeitgeber, der sie entsprechend ihrer Ausbildung entlohnt.
  • Für Selbstständige: Unternehmer, die durch ihre Investition Arbeitsplätze schaffen oder spezielles Know-how mitbringen, können eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige beantragen.
  • Daueraufenthalt – EU: Nach fünf Jahren Niederlassung in Österreich und entsprechenden Deutschkenntnissen kann ein Daueraufenthalt – EU beantragt werden.

Die Vielzahl der möglichen Aufenthaltstitel kann verwirrend sein. Wir helfen Ihnen, den richtigen Aufenthaltstitel auszuwählen und erfolgreich zu beantragen.


Immobilienkauf durch Drittstaatsangehörige

Der Erwerb von Grundstücken und Wohnungen durch Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger:innen) ist in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig. Ohne behördliche Genehmigung kann das Eigentum nicht ins Grundbuch eingetragen werden.

Wir beraten Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und begleiten Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren, damit Ihr Immobilienerwerb rechtssicher erfolgt.


Fremdenrecht: Warum Kanzlei RIHS?

  • Führende Expertise im Fremdenrecht – Langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verfahren im Aufenthalts- & Niederlassungsrecht
  • Öffentliches Recht als Schwerpunkt – Als Kanzlei für Öffentliches Recht kennen wir das Fremdenrecht wie unsere Westentasche
  • Effiziente Abwicklung – Enge Zusammenarbeit mit Behörden zur Vermeidung von Verzögerungen
  • Maßgeschneiderte Lösungen – Individuelle Beratung für Ihre persönliche & berufliche Situation
  • Internationale Betreuung – Wir begleiten Ihren Fall, ohne dass Sie in Österreich sein müssen

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung mit einem spezialisierten Anwalt für Fremdenrecht in Österreich!