Religionsrecht

RIHS – Die führende Kanzlei für Religionsrecht

Dr. Georg Rihs ist in Österreich der führende Rechtsanwalt im Bereich des Religionsrechts: von verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen bis hin zur praktischen Umsetzung für Religionsgemeinschaften und Institutionen.

Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die dynamische und komplexe Rechtsentwicklung im Religionsrecht sowie der Glaubens- und Gewissensfreiheit kritisch zu verfolgen und zur Weiterentwicklung der Rechtsprechung beizutragen. Diese intensive Beschäftigung mit dem Religionsrecht kommt Ihnen als Mandantin oder Mandant zugute.

Unsere Leistungen im
Religionsrecht

Religionsrecht in Österreich

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das religiöse Korporationsrecht sind im Staatsgrundgesetz von 1867 (StGG) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Verfassungsrang verankert. Als fundamentale Grundrechte finden sie ihre Umsetzung in Gesetzen wie dem Anerkennungsgesetz 1874 (AnerkG), dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BekGG) oder dem Religionsunterrichtsgesetz (RelUG). Diese Normen sind für religiöse Einrichtungen, staatlich anerkannte Religionsgesellschaften, Kirchen und Bekenntnisgemeinschaften von besonderer Bedeutung.

Korporationsfreiheit & Islamgesetz 2015

Die Grundrechte auf Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit und Korporationsfreiheit haben in den letzten Jahren sowohl in der Gesetzgebung als auch in der öffentlichen Debatte zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das Islamgesetz 2015 hat das Korporationsrecht islamischer Gemeinschaften und Verbände in Österreich umfassend neu geregelt und wirft in der Praxis zahlreiche offene Fragen auf.
Die rechtlichen Strukturen von Körperschaften öffentlichen Rechts wie der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), ihrer Kultusgemeinden, Moscheenverbände und Stiftungen sind komplex. Wir unterstützen diese Einrichtungen in allen rechtlichen, organisatorischen und compliance-relevanten Fragen.

  • Gründung und Anerkennung von religiösen Einrichtungen nach dem Islamgesetz 2015
  • Vertretung gegenüber staatlichen Stellen zur Wahrung der Rechte von Religionsgemeinschaften
  • Rechtliche Gestaltung von Vereinsstrukturen und Statuten
  • Prüfung von behördlichen Auflagen für religiöse Einrichtungen

Viele religionsrechtliche Bestimmungen, insbesondere das Islamgesetz 2015, lassen Fragen offen. In solchen Fällen ziehen wir weitere Spezialgesetze wie das Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BekGG), das Orthodoxengesetz (OrthodoxenG), das Israelitengesetz (IsraelitenG) oder das Protestantengesetz (ProtestantenG) und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs heran.

Religionsrechtliche Bestimmungen ändern sich laufend. Als auf Religionsrecht spezialisierte Anwälte bleiben wir stets am Puls der aktuellen Rechtsprechung und Literatur rund um die Korporationsfreiheit und das Islamgesetz.


Stiftungen und Fonds im Religionsrecht

Religiöse Einrichtungen können nicht nur nach religionsrechtlichen Vorschriften, sondern auch nach den Bestimmungen des allgemeinen Stiftungs- und Fondsrechts errichtet werden.

  • Das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 ermöglicht die Errichtung von gemeinnützigen oder mildtätigen Stiftungen und Fonds mit religiösem Zweck.
  • Landesstiftungs- und Fondsgesetze enthalten zusätzliche Vorschriften für die Errichtung und Verwaltung dieser Einrichtungen.

Unsere Kanzlei berät Sie bei der rechtssicheren Errichtung, Verwaltung und behördlichen Anerkennung religiös motivierter Stiftungen und Fonds sowie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Behörden und Dritten.


Wieso RIHS die erste Adresse für Religionsrecht in Österreich ist

Seit vielen Jahren gewinnen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten zahlreiche religionsrechtliche Fälle. Ihre Vorteile sind:

  • Wissenschaftliche Beratungsexpertise: Unser Ansatz basiert auf präziser wissenschaftlicher Expertise und laufender Analyse der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung.
  • Umfassende Praxiserfahrung: Wir beraten Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Einzelpersonen in allen Rechtsfragen des Religionsrechts – unabhängig von der Konfession.
  • Diskretion und Vertraulichkeit: Religiöse Angelegenheiten erfordern besondere Sensibilität. Unsere Kanzlei garantiert Ihnen Diskretion und Vertraulichkeit.

Sie haben Fragen zum Religionsrecht in Österreich oder benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt? Mit der Kanzlei RIHS lösen Sie Ihre religionsrechtlichen Anliegen kompetent und nachhaltig.

Links:
https://www.bka.gv.at/kultusamt
https://rechtsphilosophie.univie.ac.at/forschung/religionsrecht/