Die Auseinandersetzung mit Verwaltungsbehörden erfordert Erfahrung und eine durchdachte Strategie. Das ist unsere Stärke als auf Öffentliches Recht spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten Sie in allen Phasen des Verwaltungsverfahrens – von der Antragstellung bis zum Instanzenzug. Unsere Leistungen umfassen:
- Vertretung vor Verwaltungsbehörden (z.B. Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde, Gewerbebehörden, Baubehörden)
- Rechtsmittel gegen Bescheide und behördliche Entscheidungen
- Beschwerdeverfahren
- Rechtsmittel an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und Revision an den Verwaltungsgerichtshof)
- Eilverfahren & einstweilige Verfügungen zur raschen Durchsetzung von Ansprüchen
- Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht
