Umweltrecht

Bau- und Umweltrecht – RIHS schützt Anrainer und Nachbarn

Unsere Kanzlei setzt sich seit Jahren erfolgreich für die Rechte von Anrainer:innen und Nachbar:innen im Zusammenhang von umweltrechtlichen Projekten ein, insbesondere in Auseinandersetzungen mit Betreibern gewerblicher Betriebsanlagen, Elektrizitätserzeugungsanlagen, Stromleitungen und wasserbaulichen Maßnahmen.

Wir vertreten Ihre Interessen vor Behörden und Verwaltungsgerichten (z.B. Baubehörde, Elektrizitätsbehörde, Wasserrechtsbehörde) wenn Ihr Eigentum oder Ihre Lebensqualität durch unzulässige Immissionen wie Lärm, Staub, Geruch, Erschütterungen oder eine nachteilige Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse in Folge einer geplanten oder bestehenden gewerblichen Betriebsanlage beeinträchtigt werden.

Unsere Beratungsspektrum umfasst:

  • Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Wasserrecht
  • Abfallwirtschaft
  • Immissionsschutz
  • Emissionsschutz
  • Naturschutzgesetze der Bundesländer
  • Umwelthaftung
  • Bauordnungen der Bundesländer
  • Raumordnungs- und Raumplanungsgesetze der Bundesländer
  • Bautechnikgesetze und technische Bauvorschriften
  • Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

Unsere Leistungen im
Umweltrecht

Immissionsschutz: Einwendungen im umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren

In Verfahren vor den relevanten Behörden ist es für die Anrainer und Nachbarn wichtig, ihre Interessen rechtzeitig zu kommunizieren. Dabei gilt:

  • Die Einwendungen sollten bereits zu Beginn des Verfahrens oder spätestens vor der mündlichen Verhandlung eingebracht werden.
  • Es ist ratsam, schriftliche Stellungnahmen abzugeben, um die eigenen Bedenken zu dokumentieren und die Beweiskraft zu sichern.
  • Spätere Einwendungen können nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden („Präklusion“).

Wir beraten Sie dazu, welche Einwendungen rechtlich relevant sind und wie Sie diese formgerecht einbringen können.

Nachbarrechte in Gewerbe-, Bau- und Umweltverfahren

In Verfahren, die Betriebsanlagen oder Bauvorhaben betreffen, erhalten Nachbarn und Anrainer häufig Parteistellung. In diesen Verfahren – insbesondere nach der Gewerbeordnung (GewO) und den jeweiligen Bauordnungen – findet regelmäßig eine mündliche Verhandlung statt, in der Einwendungen vorgebracht und konkretisiert werden können.

Dabei ist es entscheidend, dass die Einwendungen rechtzeitig und rechtlich korrekt erhoben und in die Niederschrift aufgenommen werden. Für Laien ist es oft schwierig, ihre Einwendungen so zu formulieren, dass ihre Parteirechte gewahrt bleiben. Bereits in diesem Stadium ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll, um den Verlust der Parteistellung und damit den Ausschluss vom weiteren Verfahren zu vermeiden.

Wer Einwendungen nicht spätestens in der mündlichen Verhandlung in geeigneter Form erhebt, kann diese später nur eingeschränkt geltend machen (Präklusion). In der Praxis bedeutet das häufig, dass nur noch gesundheitsgefährdende, nicht aber bloß störende Immissionen bekämpft werden können.


Rechtsanwalt für Umweltverfahren

Unsere Kanzlei vertritt Sie in Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof. Im Fall einer kriminellen Umweltverschmutzung können sich betroffene Nachbarn einem Strafverfahren gegen einen Anlagenbetreiber anschließen, um genauere Kenntnis von der Art und vom Ausmaß der Umweltverschmutzung zu erlangen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, um einen Schadenersatzprozess gegen den Anlagenbetreiber vorzubereiten oder mittels einer Unterlassungsklage vorzugehen.

Wir beraten und vertreten Sie sowohl vor Verwaltungsbehörden als auch vor Zivilgerichten, um Ihren Anspruch auf eine gesunde Umgebung und den Schutz Ihres Eigentums durchzusetzen.


Wie Sie sich als Anrainer:in bzw. Nachbar:in gegen unzumutbare Immissionen wehren können

  • Gerichte bieten Schutz gegen „ortsunübliche Immissionen“. Doch Achtung: Immissionen, die über längere Zeit geduldet wurden, gelten nach einer gewissen Frist als ortsüblich.
  • Wenn ein Anlagenbetreiber behördliche Auflagen nicht einhält oder seine Anlage ohne Genehmigung betreibt, können Sie dagegen mit einer Unterlassungsklage vorgehen.
  • Um Vermögensnachteile auszugleichen, stehen Nachbarn und Anrainern unter Umständen Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche gegen den Betreiber einer Betriebsanlage zu.

Wichtig: Reagieren Sie daher lieber früher als später, um sich gegen Immissionen zu schützen: Der beste Zeitpunkt ist, wenn Sie als Anrainer:in oder Nachbar:in eine Ladung der Behörde erhalten.

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