Die Beschäftigung im öffentlichen Dienst unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen, die sich vom Arbeitsrecht der Privatwirtschaft unterscheiden. Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG 1979), Vertragsbedienstetengesetzes (VBG 1948), Gehaltsgesetzes 1956 (GehG), Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG) und Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 (LVG) darunter:
- Begründung und Beendigung von Dienstverhältnis
- Versetzungen, Beförderungen und dienstrechtliche Ansprüche
- Besoldungsrecht und Ruhegenussregelungen
