Bauvorhaben für Gebäude wie Einfamilienhäuser sind in Österreich grundsätzlich bewilligungspflichtig. Neben der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, zum Beispiel NÖ Bauordnung oder Wiener Bauordnung, müssen Bewilligungswerber auch den gültigen Flächenwidmungsplan sowie den Bebauungsplan beachten.
Auch die Widmung von Grundstücken und einzelnen Wohnungen, zum Beispiel als Grünland, Bauland für gewerbliche Nutzung, Bauland-Wohngebiet etc., schränkt bei der angedachten Bebauung des Grundstücks ein.
Anrainer:innen und Nachbar:innen können aus den anwendbaren Bauvorschriften (Bauordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan) Ansprüche gegenüber dem Bewilligungswerber und gegenüber der Baubehörde ableiten. So können Anrainer:innen und Nachbar:innenn etwa die Einhaltung der im Bebauungsplan vorgegebenen Bauweise, des Mindestabstandes oder der Gebäudehöhe rechtlich durchsetzen.
Bei der Beurteilung von Bauvorhaben sind mehrere Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, sich einen Überblick über die anwendbaren Bauvorschriften zu verschaffen.

