Baurecht

Baurecht: Rechtssicherheit für Bauherren, Grundeigentümer & Nachbarn

Bauvorhaben unterliegen in Österreich strengen rechtlichen Vorgaben. Die Kanzlei RIHS vertritt seit vielen Jahren Bewilligungswerber, Wohnungs- und Hauseigentümer sowie Grundstücksnachbarn in Baubewilligungsverfahren und baurechtlichen Streitigkeiten.

Wir setzen uns für Ihre Interessen ein – von Anzeige und Meldeverfahren über die Prüfung eines Bewilligungsverfahrens bis hin zu Nachbarschaftskonflikten oder im Falle von Abbruchaufträgen.

Unsere Leistungen im
Baurecht

Vertretung in Baubewilligungsverfahren

Bauvorhaben für Gebäude wie Einfamilienhäuser sind in Österreich grundsätzlich bewilligungspflichtig. Neben der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, zum Beispiel NÖ Bauordnung oder Wiener Bauordnung, müssen Bewilligungswerber auch den gültigen Flächenwidmungsplan sowie den Bebauungsplan beachten.

Auch die Widmung von Grundstücken und einzelnen Wohnungen, zum Beispiel als Grünland, Bauland für gewerbliche Nutzung, Bauland-Wohngebiet etc., schränkt bei der angedachten Bebauung des Grundstücks ein.

Anrainer:innen und Nachbar:innen können aus den anwendbaren Bauvorschriften (Bauordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan) Ansprüche gegenüber dem Bewilligungswerber und gegenüber der Baubehörde ableiten. So können Anrainer:innen und Nachbar:innenn etwa die Einhaltung der im Bebauungsplan vorgegebenen Bauweise, des Mindestabstandes oder der Gebäudehöhe rechtlich durchsetzen.

Bei der Beurteilung von Bauvorhaben sind mehrere Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, sich einen Überblick über die anwendbaren Bauvorschriften zu verschaffen.


Rechte und Vertretung von Anrainern und Nachbarn

Als Anrainer bzw. Nachbar sollten Sie Ihre konkreten Rechte im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben kennen. Diese Rechte müssen gegenüber der Baubehörde rechtzeitig geltend gemacht werden, damit sie bei der endgültigen Entscheidung, in der Regel dem Baubewilligungsbescheid, berücksichtigt werden können.

  • Wir setzen die notwendigen Schritte, damit Ihre Anliegen und Interessen als Bewilligungswerber, Anrainer oder Nachbar bei der Baubewilligung eines Projekts gebührend berücksichtigt werden.
  • Wir verfassen für Sie Rechtsmittel gegen Bewilligungsbescheide (Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht). Wenn notwendig bringen wir Rechtsmittel bei den Höchstgerichten (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof) ein.

Vertretung bei baurechtlichen Konflikten und Beseitigungs- oder Abbruchaufträgen

Diese Rechte müssen gegenüber der Baubehörde rechtzeitig geltend gemacht werden, damit sie bei der endgültigen Entscheidung, in der Regel dem Baubewilligungsbescheid, berücksichtigt werden können. Die Baubehörden überprüfen die Übereinstimmung von Gebäuden mit der Baubewilligung. Abweichungen werden teilweise mit empfindlichen Verwaltungsstrafen und Abbruchaufträgen geahndet. Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde die Abtragung eines Gebäudes anordnen („Demolierungsauftrag“) und durchsetzen.

Als Eigentümer bzw. Bauführer eines Gebäudes, der von einem behördlichen Beseitigungsauftrag betroffen ist, sollten Sie möglichst rasch mit einem im Baurecht versierten Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden oder diesen zumindest zu minimieren.

  • Wir vertreten Bauwerber, Eigentümer und Bauführer gegenüber den Baubehörden (in Wien: MA 37), um im Fall eines Beseitigungsauftrages das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
  • Im Zusammenhang mit Bauvorhaben, die ihre Interessen als Anrainer betreffen, können begleitende rechtliche Schritte zielführend sein. Auch hier können wir auf langjährige Erfahrung und Erfolge verweisen.

Lassen Sie bereits vor Baubeginn prüfen, ob das Vorhaben mit allen baurechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Mit uns vermeiden Sie nachträgliche Rechtsstreitigkeiten.


Baurechtliche Verfahren – Ihre Vorteile mit RIHS

  • Spezialisierung im Baurecht & bei Genehmigungsprozessen – Als Boutique-Kanzlei für Öffentliches Recht verfügen wir über umfassende Erfahrung bei Baugenehmigungen und Widmungsverfahren.
  • Vertretung für Bauwerber & Anrainer – Wir kennen beide Seiten: Wir vertreten sowohl Bauwerber als auch Anrainer und entwickeln die optimale Strategie für Ihren Fall.
  • Effiziente Verfahren & strategische Lösungen – Durch unsere langjährige Erfahrung entwickeln wir effiziente Strategien und reduzieren Risiken.
  • Behörden- & Gerichtsverfahren – Falls erforderlich, vertreten wir Sie vor Baubehörden, Verwaltungsgerichten und Höchstgerichten – mit fundierter Expertise und strategischer Präzision.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten und vertreten Sie in allen baurechtlichen Verfahren.