Verwaltungsstrafrecht

Verwaltungsstrafrecht in Österreich

Verwaltungsübertretungen können in verschiedenen Bereichen vorkommen. Verwaltungsstrafverfahren werden regelmäßig vor den Bezirksverwaltungs- oder Spezialbehörden, in weiterer Folge vor den Verwaltungsgerichten geführt. Als Boutique-Kanzlei für Öffentliches Recht berät die Kanzlei RIHS Unternehmen und Privatpersonen, die mit verwaltungsstrafrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Ausländerbeschäftigungs- und Sozialrecht, dem Gewerbe- und Wirtschaftsstrafrecht, dem Bau- und Umweltrecht sowie dem Verkehrsrecht und Schulrecht konfrontiert sind. Rechtskräftige Verwaltungsstrafen können sich in anderen Rechtsbereichen und Verfahren als Hindernis erweisen, bspw. in Verfahren zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, in gewerbe- und berufsrechtlichen Verfahren und in Vergabeverfahren. Umso wichtiger sind die Prävention und allenfalls die Bekämpfung von Verwaltungsstrafen.

Unsere Leistungen im
Verwaltungsstrafrecht

Verteidigung im Verwaltungsstrafverfahren & Bestellung der Beauftragten

Wir vertreten Sie vor den zuständigen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, um Ihre Rechte zu wahren und ungerechtfertigte Strafen abzuwenden.

Bestellung von verantwortlichen Beauftragten: Im Verwaltungsstrafrecht sind für die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften grundsätzlich

  • bei Einzelunternehmen der Inhaber und
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, Verein) sowie Personengesellschaften (OG, KG) das zur Vertretung nach außen berufene Organ (z. B. Geschäftsführer, Vorstand, persönlich haftender Gesellschafter) verantwortlich.

Diese Verantwortung kann auf sogenannte verantwortliche Beauftragte übertragen werden. Die Bestellung ist jedoch nur wirksam, wenn zahlreiche gesetzliche Voraussetzungen eingehalten werden, darunter Form- und Meldevorschriften, ausreichende Anordnungsbefugnisse, die Zustimmung der bestellten Person und deren ordnungsgemäße Belehrung.

Wir unterstützen Unternehmen regelmäßig bei der Bestellung verantwortlicher Beauftragter und stellen sicher, dass diese rechtswirksam erfolgt und vor Verwaltungsstrafbehörden Bestand hat.


Verwaltungsstrafrecht: eine Vielzahl von Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften

In Österreich umfasst das Verwaltungsstrafrecht eine Vielzahl von Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften. Hier sind einige Beispiele:

  • Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz
  • Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
  • Nichtmeldung von Dienstnehmern zur Sozialversicherung
  • Fehlende Gewerbeberechtigung oder Überschreitung der Gewerbeberechtigung
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
  • Missachtung der Meldepflichten im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
  • Errichtung oder Nutzung eines Bauwerks ohne Baubewilligung
  • Verstöße gegen das Wasserrechtsgesetz
  • Nichteinhaltung von Umweltauflagen, etwa nach dem Abfallwirtschaftsgesetz
  • Fahren ohne entsprechende Lenkberechtigung oder Verstöße gegen das Führerscheingesetz
  • Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
  • Verstöße gegen die Bauordnungen
  • Verstöße gegen die Schulpflicht

Diese Liste ist nicht abschließend, sondern gibt nur einen Überblick über häufige verwaltungsstrafrechtliche Delikte in Österreich.

Wir beraten Sie gerne. Als Boutique-Kanzlei für Öffentliches Recht verfügen wir über umfangreiche Erfahrung im Verwaltungsstrafrecht und stehen Ihnen kompetent und durchsetzungsstark zur Seite.

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