Vergaberecht

Vergaberecht bei RIHS: Beratung im Vorfeld, Prüfung, Anfechtung

Unsere Kanzlei ist auf die Prüfung und Anfechtung von Vergabeentscheidungen spezialisiert und unterstützt Unternehmen, die sich gegen benachteiligende Ausschreibungen oder Ausschlüsse aus Vergabeverfahren wehren möchten.

Vergabeverfahren unterliegen in Österreich strengen gesetzlichen Vorgaben. Dennoch ist nicht jede Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers rechtmäßig. Unternehmen, die nicht zum Zug gekommen sind oder eine diskriminierende Entscheidung anfechten wollen, sollten ihre Rechte kennen – und rasch handeln. Vergabeverfahren sind darüber hinaus an strenge Fristen gebunden. Wird eine Entscheidung nicht rechtzeitig angefochten, wird sie unanfechtbar. Rechtsanwalt Dr. Georg Rihs steht Ihnen zur Seite, damit Ihre Interessen nach dem Vergabeverfahren gewahrt bleiben.

Unsere Leistungen im
Vergaberecht

Beratung im Vorfeld des Vergabeverfahrens

Viele Unternehmen scheitern an den formalen Anforderungen eines Vergabeverfahrens. Wir beraten Sie frühzeitig über die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Gewerberechtliche Befugnisse: Welche Berechtigungen sind in Österreich erforderlich?
  • Berufliche Zuverlässigkeit: Welche Dokumente sind notwendig?
  • Kartellrechtliche Aspekte: Wann ist eine Bietergemeinschaft sinnvoll und rechtlich zulässig?

Bei Bedarf unterstützen wir Sie zudem bei der Anmeldung von Gewerbeberechtigungen oder bei der rechtssicheren Bildung von Bietergemeinschaften.


Ihre Rechte als Bieter – Vergabeentscheidungen überprüfen lassen

Analyse der Vergabeentscheidung und rechtliche Bewertung

Sie haben bei einem Vergabeverfahren nicht den Zuschlag erhalten und vermuten eine Benachteiligung oder Unrechtmäßigkeit? Wir prüfen, ob die Vergabeentscheidung den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder gegen Vergaberecht verstoßen wurde.


Typische Fehlerquellen bei Vergaben

  • Unzureichende oder fehlerhafte Begründung der Vergabeentscheidung (Ausschluss- oder Ausscheidensentscheidung, Zuschlagsentscheidung, Widerrufsentscheidung)
  • Unklare oder diskriminierende Ausschreibungskriterien
  • Verstöße gegen Transparenz- und Gleichbehandlungsgebote
  • Fehlerhafte Angebotsbewertung oder unzulässige Nachbesserung durch einen Mitbieter

Gerne prüfen wir für Sie, ob das Vergabeverfahren rechtswidrig war, und beraten Sie über mögliche rechtliche Schritte.

Anfechtung von Vergabeentscheidungen vor Verwaltungsgerichten

Öffentliche Auftraggeber sind an strenge Regeln gebunden. Unternehmen, die eine Ausschreibung oder Zuschlagsentscheidung für fehlerhaft halten, können diese vor dem zuständigen Verwaltungsgericht anfechten.

So unterstützen wir Sie:

  • Strategische Beratung zur optimalen Anfechtung
  • Fristgerechte Einbringung von Nachprüfungsanträgen, Feststellungsanträgen und Anträgen auf Erlassung einstweiliger Verfügungen
  • Prozessvertretung im Nachprüfungsverfahren
  • Verhandlung mit dem öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung außergerichtlicher Lösungen

„Das österreichische Vergaberecht ist komplex – um erfolgreich zu sein, sollten sich Bieter gut vorbereiten, bevor sie strategische Entscheidungen treffen oder gegen Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers vorgehen.“
Rechtsanwalt Dr. Georg Rihs


Achtung: Vergabeverfahren rechtzeitig anfechten

Wird eine vergaberechtliche Entscheidung nicht rechtzeitig bekämpft, wird sie unanfechtbar – auch dann, wenn sie rechtswidrig war. In vielen Fällen bleiben nur wenige Tage für eine Anfechtung. Kontaktieren Sie uns umgehend, wenn Sie Zweifel an einer Vergabeentscheidung haben.

Gegen Vergabeverfahren vorgehen – Ihre Vorteile mit RIHS

RIHS bietet maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen in Österreich. Wir verschaffen Ihnen Klarheit über eventuell zu beachtende Fristen und entwickeln die beste Strategie für Sie. Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben empfehlen wir eine frühestmögliche Kontaktaufnahme. Wir vertreten Sie gegenüber öffentlichen Auftraggebern und vor den Verwaltungsgerichten.

Ihre Vorteile sind unter anderem:

  • Spezialisierung auf die Bieterseite: Wir konzentrieren uns gezielt auf die rechtliche Überprüfung von Vergabeverfahren und Anfechtungen.
  • Fundiertes Praxiswissen: Wir wissen aus langjähriger Praxis wie wir gegen Fehler in Vergabeverfahren vorgehen können.
  • Schnelle Reaktionszeiten: Als auf Bieter spezialisierte Vergaberechtskanzlei agieren wir rasch und effizient, wodurch wir Ihnen eine umgehende Prüfung und Einleitung der notwendigen Schritte garantieren.
  • Klare, verständliche Beratung: Wir erklären Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten ohne komplizierten Fachjargon – praxisnah, lösungsorientiert und strategisch durchdacht.

Kontaktieren Sie uns für eine Einschätzung Ihrer Erfolgschancen.