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Gewährleistung Wohnungseigentum

BG für Handelssachen Wien vom 26.06.2020, 19 C 123/19 f

Gewährleistung erfolgreich für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen namhaften Bauträger durchgesetzt.

Nach Fertigstellung eines Neubauprojekts im Jahr 2016 wurden bereits im Rahmen des Übernahmeprotokolls diverse Mängel an allgemeinem Teilen (Schadhaftigkeit der Steinböden auf den Gangflächen und im Stiegenhaus, Fläche ca. 500 m2) festgestellt. Der Bauträger wies jede Verantwortung von sich und argumentierte, dass das von der Hausverwaltung mit der laufenden Reinigung der Gangflächen beauftragte Reinigungsunternehmen die Schäden verursacht habe.

Wir brachten rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist die Gewährleistungsklage ein. Mit stattgebendem Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien vom 26.06.2020, 19 C 123/19f, hat das Gericht unserem Klagebegehren zur Gänze entsprochen. Der Bauträger hat auf seine Kosten eine vollständige und umfassende Verbesserung nach klaren Vorgaben vorzunehmen und die Prozesskosten zu erstatten.

Der Bauträger hat einen Rechtsmittelverzicht abgegeben.

Das Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien ist rechtskräftig.

Das Gericht erachtete einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentumsgemeinschaft als erforderlich. Es war daher notwendig, im Rahmen des Zivilprozesses die besonderen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) für die Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft einzuhalten. Durch unser zeitgerechtes und gewissenhaftes Einschreiten gelang es, die Gewährleistungsansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft zu wahren.

Es ist ratsam, auch in dieser Angelegenheit einen Anwalt zu konsultieren und früh genug die erforderlichen Schritte zu setzen.
Entscheidend für den Prozesserfolg war es, dass wir

  • den Anspruch rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gerichtlich eingeklagt haben,
  • die bereits frühzeitig erkennbaren Mängel durch Fotos und Korrespondenz mit der Hausverwaltung unmittelbar nach Übergabe der allgemeinen Teile des Hauses dokumentieren konnten,
  • die Zustimmung der Wohnungseigentümer entsprechend dem dafür vorgesehenen Prozedere im WEG eingeholt haben.

Wir freuen uns darüber, dass wir unseren Mandanten zu ihrem Recht verhelfen konnten. Wir haben durch unsere erfolgreiche Intervention vermieden, dass unsere Mandanten die finanzielle Last zur Behebung der Baumängel und laufend höhere Wartungskosten tragen müssen.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie als Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln gegen den Bauträger durchsetzen möchten.

[Foto: Wikipedia, Werkfrei]