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“Die Presse”, Rechtspanorama vom 3.4.2023: Berichterstattung über zwei Fälle unserer Kanzlei

Wir freuen uns, dass “Die Presse” im letzten “Rechtspanorama” (3.4.2023) gleich über zwei anspruchsvolle und interessante Fälle aus unserer Kanzlei, noch dazu auf derselben Seite, berichtet hat.

“Schönheits-OP schlägt Schicksal” – OGH-Entscheidung zum Versicherungsrecht nach Schönheits-OP

Unter der Überschrift “Schönheits-OP schlägt Schicksal” berichtet “Die Presse” über einen interessanten versicherungsrechtlichen Fall, den unsere Kanzlei durch die Instanzen begleitet hat.

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 25.1.2023, 7 Ob 202/22i, über Ansprüche unserer Mandantin auf Ersatz von Operationskosten für eine kosmetische Operation durch die Krankenversicherung entschieden. Die Operation war infolge einer Krebserkrankung und ‑behandlung notwendig, hatte jedoch laut Sachverständigem ihre Ursache in einer früheren kosmetischen Operation. Der Fall ist auch insofern interessant, als die Mandantin eine “alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz” iSd § 11 Abs 2 Z 4 NAG abgeschlossen hatte. Aufgrund der Auslegung eines Haftungssausschlusses lehnte die Versicherung die Deckung der Operationskosten als Folgen einer kosmetischen Operation bzw. Behandlung ab. Der OGH bestätigte in diesem Fall die Rechtsposition der Versicherung. Der Fall schafft Klarheit bei der Auslegung des Haftungsausschlusses für “kosmetische Operationen und deren Folgen”.

“Zwischen ‘Tomahawk’ und ‘Zebra’” – VfGH bestätigt unsere Rechtsposition im Namensrecht

Auf derselben Seite berichtet Mag. Kommenda über einen Erfolg unserer Kanzlei vor dem Verfassungsgerichtshof unter dem Titel “Zwischen ‘Tomahawk’ und ‘Zebra’: Recht auf Namensänderung gestärkt”.

Der Verfassungsgerichtshof hat in diesem Fall in der letzten Session entschieden (VfGH 14.3.2023, E 2363/2023).

In dieser Causa haben wir einen Mandanten erfolgreich vertreten, der einen von ihm bereits lange verwendeten Namen als seinen rechtlichen Namen annehmen wollte. Dieser Fall wurde vor allen Instanzen angefochten. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte die Namensänderung ab. Vor dem Verfassungsgerichtshof haben wir den Wunsch unserer Mandanten auf Änderung seines Namens erfolgreich durchgesetzt. Der Verfassungsgerichtshof qualifizierte die Entscheidungen der Vorinstanzen als Eingriff in das Recht auf Privatleben (Art 8 EMRK).

Wir setzen uns gerne mit komplexen Rechtsproblemen, vorzugsweise mit Bezug zum öffentlichen Recht, Verfassungsrecht und Menschrechten, auseinander. Durch den Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof im Bereich des Namensrechts ist es uns gelungen, unser Profil im Zusammenhang mit der Vertretung in öffentlich-rechtlichen Causen erneut zu bestätigen.

Wir freuen über Ihre Kontaktaufnahme, wenn Sie mit einem komplexen und speziellen Rechtsproblem, allenfalls auch in einer “ausgefallenen” Rechtsmaterie wie dem Namensrecht, konfrontiert sind.