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Neuauflage des Kommentars zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz: Co-Autor Dr. Georg Rihs kommentiert zwei Verleihungstatbestände (§ 13 u. § 14 StbG)

Neuerscheinung aktueller Kommentar zum Staatsbürgerschaftsgesetz

Druckfrisch haben wir kürzlich die Neuauflage des Kommentars zum österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht Plunger/Esztegar/Eberwein, StbG2 (2023) erhalten. Dieser ist mittlerweile auch im gut sortierten Fachbuchhandel erhältlich (Link zum Webshop des Verlages).

Auf 1102 Seiten setzen sich die Autoren mit allen geltenden Bestimmungen des geltenden Staatsbürgerschaftsrechts auseinander. Zahlreiche Verweise auf die Rechtsprechung des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes bieten profunde Einblicke in diese zentrale und wichtige Rechtsmaterie. Die Autoren erörtern die Praxis der Staatsbürgerschaftsbehörden umfassend und unterziehen diese einer rechtswissenschaftlich fundierten Kritik.

Dr. Rihs hat als Koautor die Bestimmungen des § 13 und § 14 des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes kommentiert. Diese beiden Verleihungstatbestände erlauben es Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft aus bestimmten Gründen verloren haben, und staatenlosen Personen, die österreichische Staatsbürgerschaft (wieder) zu erlangen.

Der Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft

Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft soll nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes den Abschluss und Höhepunkt einer gelungenen Integration in Österreich darstellen.

Antragsteller müssen bei der zuständigen Staatsbürgerschaftsbehörde um die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen. Die Staatsbürgerschaftsbehörden verleihen die Staatsbürgerschaft nur, wenn ein Verleihungswerber alle Voraussetzungen nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) erfüllt. Das Verwaltungsverfahren, das der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft vorangeht, ist kompliziert und langwierig. Ein Verleihungswerber kann durch gute Vorbereitung und effiziente Vertretung mithelfen, die Verfahrensdauer zu verkürzen.

Das Staatsbürgerschaftsrecht ist Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen. Der Gesetzgeber, die Verwaltungsgerichte und die Behörden tragen zur ständigen Weiterentwicklung des Staatsbürgerschaftsrechts bei.

Wir vertreten ständig vor Staatsbürgerschaftsbehörden, vor Verwaltungsgerichten und vor dem Verfassungsgerichtshof sowie dem Verwaltungsgerichtshof in Staatsbürgerschaftsverfahren.

Unser Profil im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts

Wir setzen uns laufend mit aktuellen Themen in den Rechtsbereichen unserer Spezialisierung – unter anderem im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts – auseinander. Sofern es die Zeit erlaubt, publizieren wir in diesen Rechtsbereichen. Unsere Beiträge in Fachzeitschriften und Kommentaren ergänzen unsere praktische Arbeit und helfen uns, die Rechtsmaterie zum Vorteil unserer Mandanten zu durchdringen.

Das erarbeitete Wissen und unsere Erfahrung setzen wir gerne für unsere Mandanten ein und erzielen damit laufend Erfolge vor Behörden und Gerichten.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine Erstberatung. Einen Beratungstermin können Sie bequem über unsere Homepage buchen.

 

Vergaberecht: Fachbeitrag zum Rechtsschutz im fortgesetzten Verfahren vor dem BVwG

Der Rechtsschutz von Auftragnehmern in Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz 2018) ist immer wieder ein Thema. Daher haben wir diesem aktuellen und wichtigen Thema einen Beitrag in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht (ZVB) gewidmet.

In dem Beitrag fassen wir unsere Erfahrungen und kritischen Überlegungen zum vergaberechtlichen Rechtsschutz in fortgese Feststellungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammen. Er beruht auf einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) in einem von uns geführten Verfahren, das die Rechtsposition unsers Mandanten in einem Vergabeverfahren betreffend eine Dienstleistungskonzession nach dem Tabakmonopolgesetz (TabMG) stützt.

Das Erkenntnis des VwGH und mangelnder Rechtsschutz im Vergaberecht

Regelmäßig und schon seit längerem führen wir Verfahren vor den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof) in einem speziellen Bereich. Diese Verfahren betreffen die Vergabe von Trafiken bzw. den Abschluss von Bestellungsverträgen für Tabaktrafikanten nach dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz) und dem Tabakmonopolgesetz (TabMG).

Dabei mussten wir feststellen, dass das vergaberechtliche Rechtsschutzregime zahlreiche Tücken enthält: Selbst wenn wir für unsere Mandanten ein unsere Rechtsposition stützendes Erkenntnis beim Höchstgericht erwirkt haben, wird das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht aufgrund eines Fortsetzungsantrags fortgeführt. Das Bundesverwaltungsgericht muss eine neue Entscheidung treffen, mit der es der Rechtsanschauung des Höchstgerichts Rechnung trägt. Dies passiert in der Praxis manches Mal unzureichend.

Im Beitrag zeigen wir die vorhandenen Rechtsschutzdefizite auf und präsentieren mögliche Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Verwaltungspraxis. Weiters stellen wir Überlegungen zur Relevanz für folgende Schadenersatzprozesse an.

Unser Anliegen: Ihr Rechtsschutz im Vergaberecht

Unsere langjährige Expertise im Vergaberecht hat uns dazu bewogen, dem Thema Rechtsschutz nach dem Bundesvergabegesetz und BVergKonz einen eigenen Beitrag zu widmen. Gerne vetreten wir auch Sie im Bereich Vergaberecht bestmöglich und fundiert. Durch unsere Publikationstätigkeit, für die wir aus unserer anwaltlichen Praxis schöpfen, leisten wir einen Beitrag zur Rechtsentwicklung. Dies auch zum Wohl unserer Mandanten.

Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie eine Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers (wie beispielsweise der Monopolverwaltung GmbH im Bereich des Tabakmonopols, aber auch andere) auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und anfechten wollen.

Quelle PDF des Artikels

Neue Publikation zum Thema Energierecht: Leitungsrechte der Netzbetreiber

Wir freuen uns, dass Dr. Georg Rihs einen Beitrag in der Fachzeitschrift Recht der Umwelt (RdU) zum Thema Leitungsrechte und -dienstbarkeiten der (Elektrizitäts-) Netzbetreiber veröffentlicht hat (Link).

Der Beitrag behandelt die Rechtsgrundlagen für die Inanspruchnahme fremden Grundes durch Elektrizitätsnetzbetreiber. In der Vergangenheit haben Netzbetreiber die Inanspruchnahme häufig darauf gestützt, dass es sich um „offenkundige Dienstbarkeiten“ (Leitungen, Masten) am fremden Grund handelt. Derartige Dienstbarkeiten sind jedoch nur jeweils einer bestimmten Person eingeräumt, die diese ausübt. Eine Rechtsnachfolge oder ein Wechsel auf Seiten des Elektrizitätsnetzbetreibers führt unter Umständen zum Untergang dieser Dienstbarkeit.

Auch die Rechtsprechung stützt die Annahme, dass privatrechtliche Leitungsrechte/Dienstbarkeiten nicht automatisch auf einen Rechtsnachfolger übergehen.

Grundeigentümer, deren Grund durch Leitungen belastet ist, können die Rechtmäßigkeit der Leitungsrechte der Netzbetreiber auf ihrem Grund hinterfragen.

Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen zu fremden Leitungsrechten auf Ihren Grundstücken haben!

Lange Verfahrensdauer in Verfahren nach dem NAG: Wirksamer Schutz?

Rihs, Wirksamer Schutz vor Säumnis in Verfahren nach dem NAG?, migralex 2020, 42. (PDF-Version)

Zeit ist Geld: Gerade in niederlassungs- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren kommt es leider immer wieder zu unliebsamen Verzögerungen. Obwohl die allgemeine gesetzliche Entscheidungsfrist von 6 Monaten, für einzelne Aufenthaltstitel sogar verkürzt Entscheidungsfristen gelten, dauern Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels häufig länger.

In dem für die Zeitschrift migraLex verfassten ausführlichen Aufsatz geht Dr. Georg Rihs der Frage nach, inwieweit der Säumnisschutz im österreichischen Verwaltungsrecht den Anforderungen an Verfahren nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) gerecht wird. Vor allem im Hinblick auf die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Grundrechtecharta der Europäischen Union (GRC) ist die gesetzliche Ausgestaltung des Säumnisschutzes in Österreich problematisch. Säumnisbeschwerden an die Verwaltungsgerichte und Fristsetzungsanträge an den Verwaltungsgerichtshof bringen häufig nicht die gewünschte Beschleunigung von Verfahren.

Die gründliche Auseinandersetzung mit den Rechtsbehelfen zur Durchsetzung rascher Verfahren ist für unsere praktische anwaltliche Tätigkeit bedeutsam, weil immer wieder Rechtsbehelfe des Säumnisschutzes herangezogen werden müssen, um die Ziele der Mandanten rasch und in der gebotenen Zeit zu erreichen und durchzusetzen.

Der Beitrag enthält auch Anregungen an den Gesetzgeber, um rechtsstaatliche Defizite in Zukunft zu beheben und praktische Probleme bei der Rechtsdurchsetzung zu vermeiden.

[Foto: needpix.com]

Das EuGH-Urteil Maksimovic: Dienstleistungsfreiheit und GRC vs. VStG

Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung und Ausländerbeschäftigung: Rihs, Das EuGH-Urteil Maksimovic. Dienstleistungsfreiheit und GRV vs. VStG, veröffentlicht in der Zeitschrift bauaktuell, Verlag Linde (Link), 2020, Heft 1, S. 12 ff

In der letzten Ausgabe der Zeitschrift bauaktuell, Verlag Linde, analysiert Dr. Georg Rihs die Auswirkungen des EuGH-Urteils Maksimovic auf die Anwendung der Verwaltungsstrafbestimmungen im LSD-BG und im AuslBG sowie allgemein auf das österreichische Verwaltungsstrafgesetz (VStG), insbesondere auf das Prinzip der Häufung von Verwaltungsstrafen (Kumulationsprinzip).

Die rezente österreichische Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts ist dem Urteil des EuGH gefolgt und wendet das Kumulationsprinzip restriktiv an. Siehe auch weitere Informationen unter folgendem Link.

Für Beschuldigte in Verwaltungsstrafverfahren nach dem LSD-BG und dem AuslBG gibt es nun weitere Argumente, die zur Vermeidung (hoher) Geldstrafen ins Treffen geführt werden können.

Gerne beraten und vertreten wir Sie in Verwaltungsstrafverfahren nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) und dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) bzw. unterstützen Sie durch sorgfältige Planung von Entsendungen und Arbeitseinsätzen, diese von Vornherein zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Informationen, Beratung und rechtliche Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren benötigen!

[Bildquelle: Pixabay]

Buchpraesentation

Präsentation: Kommentar zum Staatsbürgerschaftsgesetz

Georg Rihs war heute als Koautor zur Präsentation des soeben im Jan Sramek Verlag erschienenen Kommentars zum Staatsbürgerschaftsgesetz eingeladen.
Herzlichen Glückwunsch an die Veranstalter und Herausgeber Helgo EberweinBalazs Esztegar und Martin Plunger.

Gerne hat Georg Rihs mit seiner mehrjährigen Erfahrung in Fragen des Staatsbürgerschaftsrechts als Koautor einen Beitrag zu diesem Werk geleistet.

Im Zusammenhang mit einer geplanten Einbürgerung in Österreich steht Ihnen die RIHS Rechtsanwalt GmbH mit ihrer Expertise zur Verfügung!

Patentgesetz

PatG – Kommentierung zu § 30, 31, 32 und 179 Patentgesetz sowie § 27 PatV-EG in Stadler/Koller (Hrsg), PatG. Kommentar (2019)

In der Kommentierung werden die sondergewerberechtlichen Bestimmungen des Patentgesetzes und der aktuelle Stand der Rechtsprechung und des Schrifttums umfassend dargestellt.

Patentinhaber genießen nach den sondergewerberechtlichen Vorschriften des Patentgesetzes besondere gewerberechtliche Vorrechte („gewerberechtliches Privileg“). Sie dürfen ihre Erfindung auch gewerblich nutzen, ohne dafür eine Gewerbeberechtigung zu benötigen. Die kommentierten Bestimmungen regeln unter anderem die rechtlichen Anforderungen an die rechtmäßige Ausübung des gewerberechtlichen Privilegs für Patentinhaber.

Zusätzlich werden die Vollzugsvorschriften im PatG dokumentiert.

RIHS Rechtsanwalt freut sich, mit seiner Expertise und Kompetenz der Kanzlei im Bereich des Gewerberechts bzw. Sondergewerberechts und des öffentlichen Rechts einen Beitrag zu diesem umfassenden Kommentar geleistet zu haben!

[Bildquelle: https://www.lindeverlag.at/onlineprodukt/patg-patentgesetz-3105]