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Jahresrückblick 2025: Ein Jahr des Wachstums

Der 31.12. ist ein guter Anlass, das vergangene Jahr in der Kanzlei Revue passieren zu lassen.
Die Zahl unserer Mandanten ist auch 2025 weiter gestiegen – ebenso die Zahl unserer juristischen Erfolge.

Erstberatungen

Unser Produkt „Erstberatung“ wird gerne und häufig in Anspruch genommen.
Im Laufe des Jahres haben Mandanten 441 Mal unser Angebot genutzt, um ihre Rechtsfragen mit uns zu besprechen und rechtlich fundierte Lösungen zu entwickeln.

Ein Großteil der Beratenen beauftragte uns anschließend mit weiteren juristischen Dienstleistungen, insbesondere mit der Vorbereitung und Ausarbeitung von Anträgen und Rechtsmitteln, der Begleitung bei Behördenwegen, der Erstellung von Rechtsgutachten sowie der Vertretung in Antrags-, Rechtsmittel- und Nachprüfungsverfahren.

Unsere Mandanten schätzen dabei insbesondere die umfassende Aufklärung im Rahmen der Erstberatung. Ziele, Erwartungen, rechtliche Rahmenbedingungen und Honorare können transparent besprochen werden. Dies bildet die Grundlage für Vertrauen in unsere seriöse Einschätzung und unsere juristische Expertise.

Staatsbürgerschaftsrecht, Niederlassungsrecht

Wie auch in den vorangegangenen Jahren konnten wir zahlreiche Verfahrenserfolge im Staatsbürgerschafts- und Niederlassungsrecht erzielen. In diesen Bereichen arbeiten die beiden Berufsträger Dr. Georg Rihs und Dr. Philipp Haas-Köhler eng zusammen und erreichen gemeinsam mit unseren studentischen Mitarbeitern optimale Ergebnisse für unsere Mandanten.

Der Erfolg gibt uns recht. Im Jahr 2025 konnten wir für

  • 28 Mandanten im Bereich Staatsbürgerschaft
    (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Anzeige gem. § 58c StbG, Erstreckung),

  • 57 Mandanten im Bereich Niederlassung
    (Rot-Weiß-Karte [plus], Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltstitel Familienangehörige, Niederlassungsbewilligung Angehörige)

positive Erledigungen erreichen.

Aufgrund der hohen Fallzahlen zeichnen uns Routine, eingespielte Abläufe und eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden aus.

Auch vor den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts konnten wir Erfolge erzielen, unter anderem im Revisionsverfahren VwGH 14.2.2025, Ra 2022/22/0073 (Aufenthaltsbewilligung Student) sowie VwGH 23.6.2025, Ra 2024/20/0492 (Asyl).

Vergaberecht

Auch 2025 war von zahlreichen vergaberechtlichen Rechtsschutzthemen geprägt. In diesem Bereich konnte Dr. Georg Rihs seine besondere Expertise erneut unter Beweis stellen.

Er führte Nachprüfungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, dem Verwaltungsgericht Wien sowie dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. In drei Verfahren nahmen die öffentlichen Auftraggeber die jeweils angefochtenen Entscheidungen zurück. Die Verwaltungsgerichte stellten die Nachprüfungsverfahren ein und verpflichteten die Auftraggeber zum Kostenersatz (Einstellungsbeschlüsse  W279 2310481-2, W606 2317710, und W606 2317710-4).
In einem weiteren Verfahren hob das Landesverwaltungsgericht entsprechend unserem Nachprüfungsantrag die Zuschlagsentscheidung auf (LVwG-VG-13/002-2025) – Erfolg auf der ganzen Linie.

Die Summe der Auftragswerte, zu denen 2025 Nachprüfungsanträge verfasst wurden, betrug rund EUR 74.000.000,00.

Auch in zivilgerichtlichen Verfahren mit vergaberechtlichem Hintergrund konnten wir erfolgreich Rechtsmittel führen.

Die Vergabepraxis der Monopolverwaltung GmbH (MVG GmbH) und damit zusammenhängende zivil- und öffentlich-rechtliche Fragestellungen beschäftigen uns weiterhin intensiv. Zu diesem Themenkreis publizierte Dr. Georg Rihs in der Zeitschrift für Vergabe- und Baurecht. Darüber hinaus erstattete er umfassende Gutachten und Beratungsleistungen zur Unterstützung strategischer Entscheidungen unserer Mandanten.

Unsere Mandanten schätzen unser rasches, entschlossenes Einschreiten und die strategische Beratung im Vergaberecht.

Baurecht

Im Bereich Baurecht beschäftigten uns sowohl Bewilligungsverfahren – insbesondere im Zusammenhang mit Nachbarrechten – als auch baupolizeiliche Aufträge. Wir schritten vor den Baubehörden (MA 37, Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz in Niederösterreich) sowie vor den Verwaltungsgerichten ein.

So erreichten wir in Klosterneuburg die Aufhebung einer Baubewilligung im Interesse der Anrainer
(VwGH 24.6.2025, Ra 2023/05/0261).

Weitere Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sind anhängig und werden uns auch in den kommenden Jahren beschäftigen.

Wachstum braucht Raum

Ein wesentlicher Meilenstein des Jahres 2025 war die Übersiedlung in die neuen Kanzleiräumlichkeiten in der Singerstraße 12/9, 1010 Wien. Die neue Adresse liegt nur wenige Gehminuten vom bisherigen Standort entfernt und ist mit den U-Bahn-Linien U1 und U3 (Station Stephansdom) optimal erreichbar.

Die Entscheidung fiel im April, die Planung nahm einige Zeit in Anspruch. Die neuen Räumlichkeiten bieten unter anderem zwei moderne Besprechungsräume, eine Bibliothek mit öffentlich-rechtlichem Schwerpunkt sowie großzügige Arbeitszimmer für unsere juristischen Mitarbeiter. Damit sind wir technisch und infrastrukturell bestens aufgestellt, um unsere Mandanten in einem zeitgemäßen Rahmen zu betreuen.

Personalentwicklung

Um unseren Mandanten weiterhin ein optimales Service bieten zu können, haben wir unser Team im Backoffice sowie im Bereich der studentischen Mitarbeiter („Paralegals“) erweitert. Besonders stolz sind wir auf unser engagiertes Team langjähriger Mitarbeiter. Nur im Team ist es möglich, die große Zahl an Fällen erfolgreich zu bearbeiten.

Auch die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter ist uns ein zentrales Anliegen. Entsprechend besuchen diese regelmäßig Advokat-Schulungen und fachlich einschlägige Fortbildungen.

Gemeinsame Aktivitäten kommen dabei ebenfalls nicht zu kurz. 2025 besuchten wir unter anderem das Burgtheater („Lotfullah und die Staatsbürgerschaft“), nahmen an einer Führung durch das Parlament teil und planen nach dem Sommer eine Besichtigung der UNO-City in Wien.

Vor der alljährlichen Weihnachtsfeier besuchten wir zudem die Ausstellung „Alles in Arbeit“ im Diözesanmuseum – ein Motto, das sich gut auf die Entwicklung unserer Kanzlei übertragen lässt.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für das neue Jahr 2026!

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch weiterhin gerne zur Seite, um Sie in (öffentlich-)rechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zu unterstützen.

Autor: Rechtsanwalt Dr. Georg Rihs, Geschäftsführer der RIHS Rechtsanwalt GmbH

Jahresrückblick 2022

Den Jahreswechsel haben wir zum Anlass genommen, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und uns über die Erfolge unseres Teams für unsere Mandanten zu freuen.

Um einen Einblick in unsere breit gefächerte und abwechslungsreiche Tätigkeit im Bereich des öffentlichen Rechts zu gewähren, stellen wir die wichtigsten Erfolge ohne Anspruch auf Vollständigkeit vor.

Tabakmonopolgesetz, Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz 2018)

Aufgrund unseres entschlossenen Einschreitens für Rechtssicherheit und Rechtsschutz hat der Verwaltungsgerichtshof 2021 ausgesprochen, dass das Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz) auf die Vergabe von Tabaktrafiken anwendbar ist. Diese bahnbrechende Entscheidung hatte (und hat) gravierende Folgen für das Tabakmonopol in Österreich.

In der Folge dieser Entscheidung führen wir laufend weitere bzw. fortgesetzte Feststellungsverfahren nach dem BVergGKonz 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Verfassung- und Verwaltungsgerichtshof.

In seinem Erkenntnis vom 21.7.2022, Ro 2020/04/0013, hat der Verwaltungsgerichtshof unsere Rechtsposition in einem Feststellungsverfahren betreffend den unserer Ansicht nach willkürlichen Widerruf einer Ausschreibung bestätigt und den Entscheidungsspielraum der Monopolverwaltung GmbH (MVG) in Vergabeverfahren, in diesem Fall im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Ausschreibung, eingeschränkt. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntis verbindliche Aussagen zur Auslegung des Tabakomopolgesetzes 1996 (TabMG 1996) getroffen. So haben wir einen weiteren Beitrag zur Rechtsentwicklung und ‑sicherheit sowie zum Rechtsschutz in diesem heiklen Bereich geleistet.

Auch in Zukunft werden wir vehement gegen Willkür und Intransparenz im Bereich des Tabakmonopols eintreten!

Beamtendienstrecht

Wir konnten in einem langjährigen dienstrechtlichen Verfahren, das bereits 2017 seinen Anfang genommen hatte, ein für unseren Mandanten sehr zufriedenstellendes Ergebnis erzielen.

Mit den Erkenntnissen vom 12.7.2022, W246 2210671-1 und W246 2210671-2 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf besoldungsrechtlich korrekte Einstufung unseres Mandanten in das Gehaltsschema des Exekutivdienstes nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG).

Verfahrensgegenstand war die besoldungsrechtliche Einstufung unseres Mandanten. Durch unsere Vertretung konnten wir für unseren Mandanten eine korrekte Einstufung durch das Bundesverwaltungsgericht erreichen. Die Dienstbehörde musste unserem Mandanten den Differenzbetrag anweisen, um die erfolgreich bekämpfte zu niedrige Einstufung wieder gut zu machen. Gleichzeitig konnten wir auch vom Bundesverwaltungsgericht eine Aussage über die dienstrechtliche Vorfrage der dauerhaften Dienstzuteilung zugunsten unseres Mandanten erwirken.

Baurecht

Im ersten Quartal haben wir für unseren Mandanten vor dem Verwaltungsgerichtshof die Aufhebung eines Auftrags zur Einstellung eines Abbruchs erwirkt.

Der Mandant hatte mit dem Abbruch eines Hauses in Wien begonnen, das vor dem 1.1.1945 errichtet worden war. Mit der Novelle LGBl 37/2018 zur Bauordnung für Wien wurde der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, einer Bewilligungspflicht unterworfen. Der Abbruch war als anzeigepflichtige Maßnahme noch vor Inkrafttreten der Novelle zur BO f. Wien angezeigt worden. Die Wiener Baubehörde (Magistratsabteilung 37) hatte dem Mandanten nach der Novellierung der Bauordnung (BO) für Wien den Abbruch untersagt. Das Verwaltungsgericht Wien hat den Untersagungsbescheid bestätigt.

Wir haben unseren Mandanten bis zum Verwaltungsgerichtshof vertreten. Mit Erkenntnis vom 15.2.2022, Ra 2020/05/0006, hat der Verwaltungsgerichtshof unserer Revision Folge gegeben und den Untersagungsbescheid aufgehoben.

In einem anderen Verfahren hatte der Bauwerber im Erdgeschoß eines neu sanierten Gründerzeithauses ein Quartier für Arbeiter eingerichtet. Die baulichen Adaptierungen hat der Bauwerber lediglich angezeigt, um die Bewilligungspflicht und das Zustimmungsrecht der Miteigentümer auszuhebeln.

Wir haben einige Miteigentümer erfolgreich vertreten und die Feststellung der Bewilligungspflicht und Parteistellung unserer Mandanten beantragt. Das Verwaltungsgericht Wien hat uns mit Erkenntnis vom 23.11.2022, VGW-111/093/7563/2022-22 u. a., Recht gegeben und ausgesprochen, dass die wesentlichen baulichen Maßnahmen, insbesondere die Widmungsänderung als Wohnquartier, bewilligungspflichtig gewesen wären.

Niederlassungsrecht/Fremdenrecht/Asylrecht

Vor allem im Bereich des Niederlassungsrechts, des Aufenthaltsrechts, des Fremdenrechts und des Staatsbürgerschaftsrechts hat unser Team in gewohnt routinierter Weise zahlreiche Mandantinnen und Mandanten erfolgreich unterstützt.

2022 haben wir 68 Mandantinnen und Mandanten dabei unterstützt, einen Aufenthaltstitel in Österreich zu erlangen bzw. ihren Aufenthaltstitel zu verlängern.

Im Bereich Staatsbürgerschaft haben wir 27 Mandantinnen und Mandanten dazu verholfen, ihren Anspruch auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft oder auf Verleihung durch Anzeige (§ 58c StbG) für Nachfahren von NS-Verfolgten durchzusetzen.

Wir haben uns auch nicht davor gescheut, erstinstanzliche negative Bescheide vor den Verwaltungsgerichten anzufechten, und können auch in diesem Zusammenhang auf zahlreiche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zugunsten unserer Mandantinnen und Mandanten im vergangenen Jahr zufrieden zurückblicken.

Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof haben wir im Jahr 2022 beachtliche Erfolge zu verbuchen, und zwar beispielsweise

Als besonderen Erfolg betrachten wir die Aufhebung eines achtjährigen Einreiseverbotes durch das Bundesverwaltungsgericht kurz vor dem Jahreswechsel. Der Beschwerdeführer, den wir erfolgreich vertreten haben, lebt seit Jahrzehnten in Österreich, ist verheiratet und hat für drei Kleinkinder zu sorgen. Der Beschwerdeführer verbüßt derzeit eine Strafhaft. Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgrund unserer Intervention, unserer Stellungnahme und Vertretung in der mündlichen Verhandlung die Integration in Österreich und die Verantwortung für die in Österreich lebende Familie im Zuge der Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung als bedeutsamer beurteilt als die Straffälligkeit. Eine Abschiebung des Familienvaters und ‑erhalters hätte die ganze Familie existenziell betroffen.

Auch in zahlreichen Verwaltungsstrafverfahren haben wir Mandantinnen und Mandanten erfolgreich vertreten und die Einstellung des jeweiligen Verwaltungsstrafverfahrens erwirkt.

Gerne teilen wir unsere Freude über die Erfolge auf unserer Website, damit Sie sich über unsere Tätigkeit informieren können. Seit mittlerweile elf Jahren arbeiten wir unermüdlich und engagiert für unsere Mandanten.

Wir bedanken uns für das Vertrauen unserer Mandanten und das hervorragende Engagement unserer Mitarbeiter! Im Beitragsbild sehen Sie unser Team, bestehend aus Dr. Erich Rihs; Michelle Pfeiffer, LL.B. (WU); Erich Rihs, BA; Dr. Georg Rihs; Hannah Scheiring und Mag. Sophie Bachner (v. l. n. r.).

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten und Leistungen haben. Gerne stellen wir Ihnen unsere Expertise und Erfahrung zur Seite, um Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.