Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Dafür stellen wir Ihnen unsere jahrzehntelange juristische Erfahrung zur Verfügung.

Dr. Georg Rihs ist Ihr Spezialist für Verwaltungsrecht. Mit seinem Team löst er Ihren Fall im Gewerberecht, Vergaberecht, Fremdenrecht, Kartellrecht oder Umweltrecht.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg. Wir arbeiten für unsere Mandanten mit Engagement, Leidenschaft, und juristischem Können.

KOMPETENT.

Im Verwaltungs- und Fremdenrecht sind wir eine der renommiertesten Kanzleien Wiens. Unsere Beiträge werden in den wichtigsten Fachzeitschriften veröffentlicht.

Lernen Sie mehr über unsere Kompetenzen unter Services.

EFFIZIENT.

Wir unternehmen die richtigen rechtlichen Schritte zur richtigen Zeit, um Sie zum Ziel zu bringen. Unsere Arbeit leisten wir transparent und kostenbewusst. Unsere Kunden schätzen unsere Arbeitsweise und ihre Ergebnisse.

Hier können Sie mehr über unsere Erfolge lernen.

KREATIV.

Wir sehen unsere Arbeit als kreative Tätigkeit. Wir finden die beste Lösung für Ihren Fall.

Informieren Sie sich unter Erfolge und Publikationen.

Neuauflage des Kommentars zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz: Co-Autor Dr. Georg Rihs kommentiert zwei Verleihungstatbestände (§ 13 u. § 14 StbG)

Das Staatsbürgerschaftsrecht ist eine der Rechtsmaterien, die uns in unserer Kanzlei am häufigsten beschäftigen. Daher ist Dr. Rihs Co-Autor eines Staatsbürgerschafts-Kommentars, der inzwischen schon in der zweiten Auflage erschienen ist. Näheres erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

“Die Presse”, Rechtspanorama vom 3.4.2023: Berichterstattung über zwei Fälle unserer Kanzlei

Wir freuen uns, dass “Die Presse” im letzten “Rechtspanorama” (3.4.2023) gleich über zwei anspruchsvolle und interessante Fälle aus unserer Kanzlei, noch dazu auf derselben Seite, berichtet hat. Näheres erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Öffnungszeiten Ostern

Geschätzte Mandantinnen und Mandanten! Unser Büro bleibt am 29. März (Kartfreitag) und 1. April (Ostermontag) geschlossen. Ab dem 2. April sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest bzw. ein erholsames Osterwochenende. Ihr RIHS Rechtsanwalt-Team