Jahrestagung Vergaberecht 2025
Rückblick: 16. Jahrestagung Vergaberecht 2025 – Dr. Georg Rihs vor Ort
Am 12. Juni 2025 nahm Dr. Georg Rihs an der 16. Jahrestagung Vergaberecht teil – einer zentralen Fortbildungsveranstaltung für Praktikerinnen und Praktiker des Vergaberechts. Die Tagung bot eine ideale Gelegenheit zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, Vertreter:innen öffentlicher Auftraggeber wie der Finanzprokuratur und der Bundesbeschaffung GmbH sowie mit Mitgliedern der vergaberechtlichen Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG).
Zentrales Thema: Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Ein Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung war das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dieses Gesetz wird künftig eine zentrale Rolle im Vergabeverfahren spielen. Künftig können nicht nur Bürger:innen, sondern auch Bieter und Auftragnehmer Auskünfte zu Vergabeverfahren vom öffentlichen Auftraggeber einfordern.
Transparenz statt Amtsgeheimnis
Abhängig von der Rechtsform des Auftraggebers – sei es eine Gebietskörperschaft oder ein öffentliches Unternehmen – gelten unterschiedliche Informationspflichten. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen auf Informationsanfragen zu reagieren. Wird die Information verweigert, besteht Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten.
Die Vortragenden und Diskutant:innen waren sich einig: Das IFG markiert einen Paradigmenwechsel gegenüber der bisherigen Praxis, in der öffentliche Auftraggeber sich häufig auf das Amtsgeheimnis oder den Datenschutz berufen konnten.
Praktische Einblicke: Dienstleistungskonzessionen & das BVergGKonz
Ein weiterer Schwerpunkt der Jahrestagung war das Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVergGKonz). Dabei wurden auch aktuelle Entscheidungen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für Tabaktrafiken diskutiert, bei denen die RIHS Rechtsanwalt GmbH federführend tätig war.
Wir sind stolz darauf, die ersten Verfahren nach dem BVergGKonz in Österreich für unsere Mandanten geführt zu haben. Die intensive Auseinandersetzung mit der neuen Rechtsmaterie unterstreicht unser Engagement und unsere Expertise im Bereich des Konzessionsvergaberechts.
Fortbildung & Austausch für bestmögliche Beratung im Vergaberecht
Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wie der Jahrestagung Vergaberecht ist für Dr. Georg Rihs ein fixer Bestandteil seiner Arbeit. Der regelmäßige Austausch mit anderen Praktiker:innen und Entscheidungsträger:innen gewährleistet, dass wir immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung sind.
So können wir Ihre Interessen als Bieter oder Auftragnehmer optimal vertreten – sei es im Rahmen der Rechtsberatung, bei der Angebotsprüfung oder in Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren vor den zuständigen Verwaltungsgerichten.
Beratung im Vergaberecht: Kontaktieren Sie uns!
Sie benötigen rechtliche Unterstützung in einem Vergabeverfahren oder haben Fragen zum neuen Informationsfreiheitsgesetz oder zur Konzessionsvergabe?
Kontaktieren Sie uns gerne – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Vergaberecht zur Seite!