Aufhebung des „Kopftuchverbots“ (§ 43a SchUG) durch den Verfassungsgerichtshof erreicht

Verfassungsgerichtshof hebt Kopftuchverbot für Volksschülerinnen auf: Erfolg vor Gericht

Am 11. Dezember 2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof das sogenannte „Kopftuchverbot“ für Volksschülerinnen (6-10 Jahre) als verfassungswidrig aufgehoben. Unsere Kanzlei hatte die Ehre, drei betroffene Mädchen und deren Eltern in einem Gesetzesprüfungsverfahren erfolgreich zu vertreten. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Sieg für die Grundrechte in Österreich dar.

Erkenntnis: Kopftuchverbot verfassungswidrig

Das Verbot zielte speziell auf muslimische Kinder ab und umfasste andere religiöse Kleidungsvorschriften (z.B. Judentum, Sikhismus) nicht. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass das Verbot gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das Recht auf religiöse Kindererziehung verstößt. Es wurde als unzulässiger Eingriff in die Religionsfreiheit gewertet.

Der Gerichtshof stellte klar, dass der Staat keine religiösen Vorschriften einseitig verbieten kann, wenn diese nur eine bestimmte Gruppe betreffen, da dies gegen das Diskriminierungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Zudem bestätigte das Urteil die zentrale Bedeutung der elterlichen Rechte in der religiösen Erziehung.

Das Urteil trat ohne Übergangsfrist in Kraft und wird als eines der bedeutendsten Entscheidungen des Jahres 2020 angesehen. Es unterstreicht die Bedeutung der Religionsfreiheit im liberalen Rechtsstaat und schränkt politische Maßnahmen ein, die gezielt bestimmte religiöse Gruppen diskriminieren.

Verkündung des Erkenntnisses

Die offizielle Verkündung des Urteils fand am 11. Dezember 2020 statt. Auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofes finden Sie eine Zusammenfassung des Urteils sowie eine Videoaufzeichnung der mündlichen Verkündung.
Das Erkenntnis wurde auch in ausländischen Medien, wie etwa der Neuen Zürcher Zeitung, rezipiert.

Gesellschaftliche Implikationen des Erkenntnisses

Das Urteil hat weitreichende gesellschaftliche und politische Implikationen. Es zeigt, dass die österreichische Verfassung und der Verfassungsgerichtshof klare Schranken für staatliche Eingriffe setzen, die eine bestimmte religiöse Gruppe betreffen. Das Verbot wurde nicht nur aus rechtlicher Sicht aufgehoben, sondern auch als diskriminierende Maßnahme entlarvt, die der Vielfalt in der Gesellschaft und den Grundrechten widerspricht.

Durch dieses Urteil wird das Kopftuch nicht nur als religiöses Symbol, sondern als Ausdruck der individuellen Freiheit und der religiösen Vielfalt anerkannt. Es stellt sicher, dass Kinder ihre religiöse Identität im Einklang mit den Grundrechten leben können, ohne staatliche Eingriffe zu befürchten.

Rechtliche Einordnung des Erkenntnisses

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stellte klar, dass die selektive Regelung im Schulunterrichtsgesetz nicht mit den verfassungsmäßigen Prinzipien von Gleichheit, Religionsfreiheit und staatlicher Neutralität vereinbar ist. Der Gerichtshof betonte, dass der Gesetzgeber bei Eingriffen in religiöse Rechte besonders sensibel vorgehen muss, um nicht bestimmte Gruppen zu benachteiligen oder auszugrenzen. Statt durch das Kopftuchverbot den Schulfrieden oder die Geschlechtergleichstellung zu fördern, drohte diese Maßnahme, muslimische Mädchen zu diskriminieren und ihren Zugang zur Bildung zu erschweren. Der Gesetzgeber wurde darauf hingewiesen, andere, verfassungskonforme Mittel zur Lösung potenzieller Konflikte zu finden.

Ihre Kanzlei für verfassungsrechtliche Fragen

Falls Sie oder Ihre Institution verfassungsrechtliche Fragen haben, sind wir gerne für Sie da. Unsere Kanzlei hat erfolgreich gegen das Kopftuchverbot vor dem Verfassungsgerichtshof gekämpft und setzt sich engagiert auch für Ihre Rechte ein.

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