Photovoltaikanlagen – Beitrag zur Klimawende

Die Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) gilt als umweltfreundlich. Durch PV-Anlagen als dezentrale Erzeugungsanlagen wird das öffentliche Netz entlastet.
Durch die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage können Netznutzer einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Neue Marktakteure – EEG und BEG

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, PV-Anlagen zu betreiben: Beispielsweise zum Zweck der Eigenversorgung, als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage oder zusammen mit anderen Netznutzern, im Rahmen einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) oder im Rahmen einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG).
Nähere Informationen finden Sie unter www.energiegemeinschaften.at.

Genehmigungen für PV-Anlagen

PV-Anlagen bedürfen abhängig von der Installationsweise und Leistung einer elektrizitätsrechtlichen Genehmigung nach landesrechtlichen Vorschriften. Alle österreichischen Bundesländer haben entsprechende Servicestellen zur Beratung von Projektwerbern eingerichtet. Links und Informationen sind unter https://www.klimaaktiv.at/service/beratung/energieberatungen.html abrufbar.
Nur wenn es sich um Teile einer gewerblichen Betriebsanlage handelt, ist keine elektrizitätsrechtliche Genehmigung erforderlich. Auch eine Baubewilligung wird in vielen Fällen einzuholen sein. Unter Umständen stehen Rücksichten der Raumordnung und des Ortsbildschutzes der Installation einer PV-Anlage entgegen oder bedürfen einer besonderen Berücksichtigung.
Der Anlagenbetreiber muss sich in weiterer Folge beim zuständigen Netzbetreiber in seinem Versorgungsgebiet um Netzzugang bemühen bzw. einen bestehenden Netzzugang technisch an die Anforderungen der Anlage anpassen. Es bedarf eines eigenen Zählpunkts, um die Menge des in das Netz eingespeisten elektrischen Stroms und des aus dem Netz entnommenen Stroms zu messen. Dazu ist der Abschluss einer entsprechenden Netzzutrittsvereinbarung mit dem Netzbetreiber erforderlich.

Förderung von PV-Anlagen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Eine Betriebsförderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist nur für Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 10 kWp möglich. Die Betriebsförderungen werden für PV-Anlagen im Rahmen zweier jährlicher Ausschreibungen vergeben. Der Anlagenbetreiber muss ein Angebot („Gebot“) abgeben. Im Angebot muss eine bestimmte Menge („Gebotsmenge“) zu einem bestimmten Preis („Gebotspreis“) bezeichnet sein. Den Zuschlag erhalten die billigsten Angebote und gebotenen Mengen, bis das Ausschreibungsvolumen ausgeschöpft ist.
Weitere Informationen zum Bereich Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) finden Sie unter https://eag-abwicklungsstelle.at/.

Unsere rechtliche Expertise im Bereich Erneuerbare Energien und PV-Anlagen

Dr. Georg Rihs hat sich für einen Vortrag am 23.11.2022 im Rahmen der Tagung „Klima.Wirtschaft.Recht“ und sowie für einen Tagungsbeitrag intensiv mit den rechtlichen Grundlagen und Verfahren im Zusammenhang mit PV-Anlagen auseinandergesetzt. Der Beitrag soll im Rahmen eines Tagungsbandes publiziert werden.
Dr. Georg Rihs ist in seiner Tätigkeit als Anwalt mit dem Schwerpunkt im öffentlichen Recht regelmäßig mit elektrizitätsrechtlichen, anlagenrechtlichen und vergaberechtlichen Fällen betraut.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder konkrete Fragen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb einer PV-Anlage, sei es als Eigennutzer, im Rahmen einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft oder einer Bürgerenergiegemeinschaft!

Vortrag zum Thema Photovoltaik-Anlagen (23.11.2022) Schwerpunkt PV-Anlagen auf Dächern

Am 23.11.2022 fand eine von Rechtsanwältin Mag. Silberbauer organisierte hochkarätig besetzte Tagung zum Thema „Was können Unternehmen anhand der bestehenden Gesetze für den Klimaschutz tun?“ statt. Die Tagung wurde unter anderem von der Tageszeitung „Der Standard“ unterstützt. „Der Standard“ hat die Veranstaltung angekündigt. Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Homepage der Tageszeitung “Der Standard”.

Dr. Georg Rihs wurde eingeladen, im Rahmen dieser Veranstaltung einen Vortrag zu neuen Entwicklungen im Bereich des Elektrizitätsrechts zu halten. Aufgrund der Klimakrise, der steigenden Kosten für elektrischen Strom und des politischen Willens zur Förderung erneuerbarer Energien ist das Thema hochaktuell.

Wir haben uns schon in der Vergangenheit regelmäßig mit energierechtlichen Themen auseinandergesetzt. Dr. Georg Rihs hat regelmäßig zu Fragen des Ökostromrechts und der Leitungsrechte publiziert (Link).

Im Vortrag wurden die aktuellen unionsrechtlichen Grundlagen und die anwendbaren österreichischen Regelungen für Photovoltaik-Anlagen, etwa im Bereich des Elektrizitätswirtschaftsrechts, der Raum- und Bauordnungen und der zivilrechtlichen Grundlagen vorgestellt und diese einer rechtlichen Bewertung unterzogen.

Für uns war der Vortrag eine hervorragende Gelegenheit, unsere Expertise im Bereich des Rechts der erneuerbaren Energien („Ökostromrecht“) einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren, und einen rechtlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Der Vortrag soll in der Folge auch in einem wissenschaftlichen Beitrag in einem Tagesband oder einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht werden.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Auskunft zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Installation von Photovoltaik-Anlagen benötigen!

Neue Publikation zum Thema Energierecht: Leitungsrechte der Netzbetreiber

Wir freuen uns, dass Dr. Georg Rihs einen Beitrag in der Fachzeitschrift Recht der Umwelt (RdU) zum Thema Leitungsrechte und -dienstbarkeiten der (Elektrizitäts-) Netzbetreiber veröffentlicht hat (Link).

Der Beitrag behandelt die Rechtsgrundlagen für die Inanspruchnahme fremden Grundes durch Elektrizitätsnetzbetreiber. In der Vergangenheit haben Netzbetreiber die Inanspruchnahme häufig darauf gestützt, dass es sich um „offenkundige Dienstbarkeiten“ (Leitungen, Masten) am fremden Grund handelt. Derartige Dienstbarkeiten sind jedoch nur jeweils einer bestimmten Person eingeräumt, die diese ausübt. Eine Rechtsnachfolge oder ein Wechsel auf Seiten des Elektrizitätsnetzbetreibers führt unter Umständen zum Untergang dieser Dienstbarkeit.

Auch die Rechtsprechung stützt die Annahme, dass privatrechtliche Leitungsrechte/Dienstbarkeiten nicht automatisch auf einen Rechtsnachfolger übergehen.

Grundeigentümer, deren Grund durch Leitungen belastet ist, können die Rechtmäßigkeit der Leitungsrechte der Netzbetreiber auf ihrem Grund hinterfragen.

Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen zu fremden Leitungsrechten auf Ihren Grundstücken haben!