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IHRE BOUTIQUE-KANZLEI FÜR ÖFFENTLICHES RECHT

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Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Dafür stellen wir Ihnen unsere jahrzehntelange juristische Erfahrung zur Verfügung.

Seit der Gründung im Jahr 2011 steht RIHS Rechtsanwalt für fundierte und spezialisierte Beratung im öffentlichen Recht. Die Kanzlei wird von Dr. Georg Rihs, Gründer und Senior Partner, geprägt. Mit seiner langjährigen anwaltlichen und wissenschaftlichen Tätigkeit steht er für strategische Klarheit, präzise Analyse und durchsetzungsstarke Vertretung.

Gemeinsam mit Dr. Philipp Haas-Köhler, Rechtsanwalt, betreut die Kanzlei Mandanten in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Rechts – insbesondere im Staatsbürgerschaftsrecht, Aufenthalts- und Niederlassungsrecht, Baurecht, Gewerberecht, Umweltrecht sowie im Verwaltungsstrafrecht.

Im Vergaberecht ist Dr. Georg Rihs Ihr erster Ansprechpartner.
In den Spezialmaterien des (öffentlichen) Dienstrechts und Schulrechts berät Sie Dr. Philipp Haas-Köhler.

Durch den klaren Schwerpunkt im öffentlichen Recht, die universitäre Ausbildung und wissenschaftliche Tätigkeit sowie die strukturierte Zusammenarbeit nach dem Vier-Augen-Prinzip gewährleisten wir höchste juristische Qualität und sorgfältig abgestimmte Lösungen.

Ihr Erfolg ist unser Anspruch. Wir vertreten Ihre Interessen mit Engagement, fachlicher Tiefe und strategischem Weitblick.

KOMPETENT UND SPEZIALISIERT.

In den Rechtsgebieten, in denen wir regelmäßig einschreiten, wie etwa im Aufenthaltsrecht und Staatsbürgerschaftsrecht, sind wir eine der renommiertesten Kanzleien Wiens. In diesen Rechtsgebieten führen wir regelmäßig (Rechtsmittel-)Verfahren vor den Behörden wie der MA35, dem Verwaltungsgericht Wien und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.

Unsere fundierten Beiträge in diversen Gebieten des Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts werden in den renommiertesten Fachzeitschriften veröffentlicht.

Lernen Sie mehr über unsere Kompetenzen unter Services.

EFFIZIENT.

Wir ergreifen die richtigen rechtlichen Maßnahmen zur passenden Zeit, um Sie effizient ans Ziel zu führen. Transparenz und Kostenbewusstsein sind dabei selbstverständlich. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere strukturierte Herangehensweise und schätzen die nachhaltigen Ergebnisse.

Hier können Sie mehr über unsere Erfolge lernen.

KREATIV.

Wir betrachten Ihren Fall als kreative Herausforderung und entwickeln innovative, maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre individuelle Situation und Ihre Interessen abgestimmt sind.

Informieren Sie sich unter Erfolge und Publikationen.

Neuauflage des Kommentars zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz: Co-Autor Dr. Georg Rihs kommentiert zwei Verleihungstatbestände (§ 13 u. § 14 StbG)

24. November 2023
Das Staatsbürgerschaftsrecht ist eine der Rechtsmaterien, die uns in unserer Kanzlei am häufigsten beschäftigen. Daher ist Dr. Rihs Co-Autor eines Staatsbürgerschafts-Kommentars, der inzwischen schon in der zweiten Auflage erschienen ist. Näheres erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2024/01/output_image1-e1705598849885.jpg 480 800 RIHS Rechtsanwalt GmbH https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2019/06/Logo-svg.svg RIHS Rechtsanwalt GmbH2023-11-24 19:27:102024-01-18 18:28:10Neuauflage des Kommentars zum österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz: Co-Autor Dr. Georg Rihs kommentiert zwei Verleihungstatbestände (§ 13 u. § 14 StbG)

“Die Presse”, Rechtspanorama vom 3.4.2023: Berichterstattung über zwei Fälle unserer Kanzlei

7. April 2023
Wir freuen uns, dass “Die Presse” im letzten “Rechtspanorama” (3.4.2023) gleich über zwei anspruchsvolle und interessante Fälle aus unserer Kanzlei, noch dazu auf derselben Seite, berichtet hat. Näheres erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2023/04/Presse_Rechtspanorama_2023-04-03-1.jpg 1424 2048 RIHS Rechtsanwalt GmbH https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2019/06/Logo-svg.svg RIHS Rechtsanwalt GmbH2023-04-07 13:13:472023-04-17 18:56:30“Die Presse”, Rechtspanorama vom 3.4.2023: Berichterstattung über zwei Fälle unserer Kanzlei

Erfolgreiche Familienzusammenführung auf Grundlage des Art. 20 AEUV, obwohl kein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt

9. März 2023
In einer jüngeren Entscheidung haben wir einer Familie dazu verholfen, ihr gemeinsames Familienleben in Österreich legal zu führen. Durch unsere Unterstützung konnten wir ein Aufenthaltsrecht für die Mutter zweier österreichischer Staatsbürger erzielen, die auch Zugang zum Arbeitsmarkt erlangt hat. Wir sind uns der Bedeutung und Tragweite unserer Beratung und Vertretung für das Familienleben unserer Mandanten und deren private und berufliche Zukunft in Österreich bewusst. Deshalb freuen wir uns über den Erfolg! Näheres erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2023/03/pexels-august-de-richelieu-4260096.jpg 1367 2048 RIHS Rechtsanwalt GmbH https://www.rihs.law/wp-content/uploads/2019/06/Logo-svg.svg RIHS Rechtsanwalt GmbH2023-03-09 11:16:002023-03-09 11:51:54Erfolgreiche Familienzusammenführung auf Grundlage des Art. 20 AEUV, obwohl kein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt
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