Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Dafür stellen wir Ihnen unsere langjährige juristische Expertise zur Verfügung.

Unsere Kanzlei befindet sich nur einen Steinwurf vom Stephansdom entfernt in der Kramergasse 9/13, 1010 Wien. Dort ist Dr. Georg Rihs als Ihr Spezialist für öffentlich-rechtliche Fragestellungen wie etwa im Gewerberecht, Vergaberecht, Fremdenrecht, Kartellrecht und Umweltrecht tätig.

Wir vertreten Ihre Interessen mit der gleichen Gewissenhaftigkeit und Umsicht wie unsere eigenen. Wir widmen uns Ihren Anliegen höchstpersönlich und diskret.

Nach unserer Überzeugung zeichnen einen guten Juristen und Rechtsanwalt ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn, Freude an der Arbeit und am Umgang mit Menschen aus. Diese Ideale setzen wir in unserer Kanzlei mit Engagement und Leidenschaft um.

KOMPETENT.

In den Spezialgebieten unserer Kanzlei bilden wir uns ständig fort und setzen uns mit der Rechtsentwicklung intensiv und im Detail auseinander. Sofern es die Zeit erlaubt, publizieren wir und versuchen so, zur Rechtsfindung einen Beitrag zu leisten.

Informieren Sie sich über unsere Kompetenzen unter Services.

EFFIZIENT.

Wir unternehmen die richtigen rechtlichen Schritte zur richtigen Zeit, um ihre Ziele durchzusetzen. Unsere Arbeit leisten wir transparent und kostenbewusst für unsere Mandanten. Unsere Mandanten schätzen unsere Arbeitsweise und die Erfolge, die wir gemeinsam erreicht haben.

Informieren Sie sich über die Ergebnisse unserer Arbeit unter Erfolge.

KREATIV.

Wir sehen juristische Arbeit als kreative, schöpferische Tätigkeit. Wir stellen höchste Ansprüche an die Perfektion unserer juristischen Arbeit und ihrer Resultate in Schriftsätzen und Publikationen. Unser Erfolg gibt uns recht.

Informieren Sie sich unter Erfolge und Publikationen.

Tabakmonopol: Bundesvergabegesetz ist anzuwenden!

Unsere Kanzlei hat einen weiteren, bahnbrechenden Sieg für den Rechtsstaat erzielt: Das Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 20.7.2021, Ra 2019/04/0231, in einem verstärkten Senat ausgesprochen, dass auf die Vergabe von Trafiken bzw. Bestellung von Trafikanten das Bundesvergabegesetz für Konzessionen zur Anwendung gelangen muss. Die Vergabe von Trafiken erfolgte in Österreich durch Entscheidung der Monopolverwaltung GmbH (MVG GmbH). Die schwer nachvollziehbare und intransparente Vergabepraxis wurde zuletzt auch in der medialen Berichterstattung hinterfragt. Umsatzstarke Trafiken generieren siebenstellige Umsätze alleine mit dem Verkauf von Tabakwaren. Zusätzlich ermöglicht der Betrieb einer Trafik lukrative Nebengeschäfte wie den Verkauf von Lotterielosen etc. Derzeit werden Trafikanten praktisch auf Lebenszeit bestellt. Dementsprechend wichtig sind Nachvollziehbarkeit und Transparenz bei der Vergabe von Trafiken.

OGH: Diskriminierung von Absolventen grenzüberschreitender Kooperationsstudien rechtswidrig!

Wir freuen über eine positive Entscheidung eines langwierigen Zivilprozesses, die wir für unseren Mandanten, einen Mitarbeiter der Österreichischen Nationalbank (OeNB) erreichen konnten. Wir haben erfolgreich durchgesetzt, dass bei der Einstufung in das innerbetriebliche Gehaltsschema der OeNB der Abschluss eines Hochschulstudiums im Ausland (hier: grenzüberschreitender Kooperationslehrgang an der Universität Mittweida in Deutschland) voll berücksichtigt werden muss. Der Arbeitgeber wurde verpflichtet, die Gehaltsdifferenz für die letzten drei Jahre nachzuzahlen. Der Oberste Gerichtshof ist unserer Argumentation gefolgt. Er stärkt damit das Bologna-System und ermöglicht die Anrechnung von Studienabschlüssen, die Dienstnehmer im Rahmen grenzüberschreitender Kooperationslehrgänge europäischer Hochschulen außerhalb Österreichs erworben haben.

Arabische Kultusgemeinde Österreich – rechtswidriger Bescheid des Kultusamts vom Verwaltungsgericht Wien aufgehoben

In einer rechtlich anspruchsvollen staatsrechtlichen, auch medial brisanten Causa haben wir einen großen Erfolg zu berichten: Das Verwaltungsgericht Wien hat mit Erkenntnis vom 21.4.2021 den Beschluss des Kultusamts vom 7.6.2018 aufgehoben, mit dem dieses der Arabischen Kultusgemeinde Österreich (AKÖ) die Rechtspersönlichkeit entzogen hatte. Das Verwaltungsgericht hat ausgesprochen, dass alle formalen Voraussetzungen (Zahl der Moscheeeinrichtungen, Gläubigen) von der AKÖ erfüllt werden. Die Feststellungen stützte das Verwaltungsgericht auf die Bestätigung der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ), die die formalen Voraussetzungen nach innerreligionsgemeinschaftlichen Recht geprüft und bestätigt hat. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird ein Schlussstrich unter ein langwieriges Verfahren gesetzt.