Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Dafür stellen wir Ihnen unsere langjährige juristische Expertise zur Verfügung.

Unsere Kanzlei befindet sich nur einen Steinwurf vom Stephansdom entfernt in der Kramergasse 9/13, 1010 Wien. Dort ist Dr. Georg Rihs als Ihr Spezialist für öffentlich-rechtliche Fragestellungen wie etwa im Gewerberecht, Vergaberecht, Fremdenrecht, Kartellrecht und Umweltrecht tätig.

Wir vertreten Ihre Interessen mit der gleichen Gewissenhaftigkeit und Umsicht wie unsere eigenen. Wir widmen uns Ihren Anliegen höchstpersönlich und diskret.

Nach unserer Überzeugung zeichnen einen guten Juristen und Rechtsanwalt ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn, Freude an der Arbeit und am Umgang mit Menschen aus. Diese Ideale setzen wir in unserer Kanzlei mit Engagement und Leidenschaft um.

KOMPETENT.

In den Spezialgebieten unserer Kanzlei bilden wir uns ständig fort und setzen uns mit der Rechtsentwicklung intensiv und im Detail auseinander. Sofern es die Zeit erlaubt publizieren wir und versuchen so, zur Rechtsfindung einen Beitrag zu leisten.

Informieren Sie sich über unsere Kompetenzen unter Services.

EFFIZIENT.

Wir unternehmen die richtigen rechtlichen Schritte zur richtigen Zeit, um ihre Ziele durchzusetzen. Unsere Arbeit leisten wir transparent und kostenbewusst für unsere Mandanten. Unsere Mandanten schätzen unsere Arbeitsweise und die Erfolge, die wir gemeinsam erreicht haben.

Informieren Sie sich über die Ergebnisse unserer Arbeit unter Erfolge.

KREATIV.

Wir sehen juristische Arbeit als kreative, schöpferische Tätigkeit. Wir stellen höchste Ansprüche an die Perfektion unserer juristischen Arbeit und ihrer Resultate in Schriftsätzen und Publikationen. Unser Erfolg gibt uns Recht.

Informieren Sie sich unter Erfolge und Publikationen.

Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige (§ 58c StbG): Erweiterte Möglichkeiten für die Nachfahren von Opfern des Nationalsozialismus

Nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz können die Nachfahren von Opfern des Nationalsozialismus die österreichische Staatsbürgerschaft unter erleichterten Voraussetzungen erwerben. Bereits mehere tausend Nachfahren, beispielsweise von Holocaust-Überlebenden, haben die österreichische Staatsbürgerschaft auf diesem Weg erlangt. Der österreichische Gesetzgeber hat nun, um Härtefälle zu vermeiden, weitere Personengruppen in den Kreis der Berechtigten einbezogen.

Kanzleiausflug zum Verfassungsgerichtshof

Am vergangenen Montag haben wir im Rahmen eines Kanzleiausflugs den österreichischen Verfassungsgerichtshof besucht. Ungeachtet der laufenden Sommersession des Verfassungsgerichtshofes wurden wir dort sehr freundlich empfangen. Für uns und unsere Mitarbeiterinnen waren der interessante sach- und fachkundige Vortrag durch den leitenden Bibliothekar, Hon.-Prof. Mag. Dr. Josef Pauser, und der anschließende Rundgang abseits des juristischen “Tagesgeschäfts” eine hervorragende Gelegenheit, einen unmittelbaren und persönlichen Eindruck von der Geschichte, der Arbeitsweise, der repräsentativen Baulichkeit und der Bedeutung dieses Höchstgerichts zu bekommen. Da wir im Namen und im Auftrag unserer Mandanten immer wieder Rechtsmittel an den Verfassungsgerichtshof richten, ergänzt der Vortrag unsere juristische Arbeit und wird uns bei unserer regelmäßigen Tätigkeit, die häufig auch Eingaben an den Verfassungsgerichtshof (Erkenntnisbeschwerden, Individualanträge) beinhaltet, in sehr guter Erinnerung bleiben. Der gesellige Ausklang im nahegelegenen Hof des Schottenstifts war der gemütliche Schlusspunkt unseres Kanzleiausflugs.

Neue Publikation zum Thema Energierecht: Leitungsrechte der Netzbetreiber

Wir freuen uns, dass Dr. Georg Rihs einen Beitrag in der Fachzeitschrift Recht der Umwelt (RdU) zum Thema Leitungsrechte und -dienstbarkeiten der (Elektrizitäts-) Netzbetreiber veröffentlicht hat. Der Beitrag behandelt die Rechtsgrundlagen für die Inanspruchnahme fremden Grundes durch Elektrizitätsnetzbetreiber. In der Vergangenheit haben diese die Inanspruchnahme häufig darauf gestützt, dass es sich um „offenkundige Dienstbarkeiten“ (Leitungen, Masten) am fremden Grund handelt. Derartige Dienstbarkeiten sind jedoch nur jeweils einer bestimmten Person eingeräumt. Eine Rechtsnachfolge oder ein Wechsel auf Seiten des Elektrizitätsnetzbetreibers kann zum Untergang dieser Dienstbarkeit führen. Grundeigentümer, deren Grund durch Leitungen belastet ist, können die Rechtmäßigkeit der Leitungsrechte der Netzbetreiber auf ihrem Grund hinterfragen. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen zu fremden Leitungsrechten auf Ihren Grundstücken haben!